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Globuli

Bildquelle: Wikipedia, gemeinfrei.

Globuli sind die häufigsten Arzneiformen der Homöopathie. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) schreibt, Globuli seien die „üblichste homöopathische Arzneiform“.[1] In der Homöopathie haben Globuli zudem einen hohen Symbolwert.

Samuel Hahnemann schreibt über die Globuli in § 270 des Organon der Heilkunst:

Man läßt sie unter seinen Augen vom Zuckerbäcker aus Stärke-Mehl und Rohr-Zucker verfertigen, und die so verkleinten Streukügelchen mittels der nöthigen Siebe zuerst von den allzu feinen, staubartigen Theilen befreien, dann aber durch einen Durchschlag gehen, dessen Löcher nur solche Kügelchen durchlassen, wovon 100 einen Gran wiegen, – die brauchbarste Kleinheit für den Bedarf einen homöopathischen Arztes.[2]


Sprachliche Bedeutung

Das lateinische Wort „Globus“ bedeutet „Kugel“. Die Verkleinerungsform „Globulus“ entspricht der deutschen Verkleinerungsform „das Kügelchen“. Der Nominativ Plural von „Globulus“ ist „Globuli“ und wird im Deutschen ebenfalls mit „Kügelchen“ übersetzt; in der Pluralform im Sinne von „die Kügelchen“.[3]

Singular Plural
Nominativ Globulus (das Kügelchen ... rollt) Globuli (die Kügelchen ... rollen)
Genitiv Globuli (der Geschmack ... des Kügelchens) Globulorum (der Geschmack ... der Kügelchen)
Dativ Globulo (dem Kügelchen ... ist der süße Geschmack eigen) Globulis (den Kügelchen ... ist der süße Geschmack eigen)
Akkusativ Globulum (ich nehme ... das Kügelchen ein) Globulos (ich nehme ... die Kügelchen ein)

Die typische Aussage „Ich habe Globuli genommen“ ist nach der lateinischen Grammatik nicht korrekt. Im deutschen Sprachgebrauch wird jedoch das lateinisch richtige „Globulos“ nicht verwendet. Die lateinischen Formen für Vocativ und Ablativ (5. und 6. Fall) haben im Deutschen keine Entsprechung und fehlen daher in der Tabelle.

Globuli bei Hahnemann

Hahnemanns ursprüngliche Arzneiform waren die Dilutionen, also die Tropfen. Seine C-Potenzen nannte er „médicaments a la goutte“. [4]

Später hat er zunehmend Globuli eingesetzt, die gegenüber den Dilutionen eine Reihe von Vorteilen aufwiesen. Nach Hahnemann bestand bei diesen trockenen Arzneiformen nicht die Gefahr unbeabsichtigter Dynamisierung durch mechanische Einflüsse während des Transportes; außerdem konnte die Dosierung gegenüber den relativ großen Tropfen noch weiter verkleinert und auch exakter definiert werden.[5]

Das Wort „Kügelchen“ taucht zum ersten Mal im März 1807 in Hahnemanns handschriftlichen Krankenakten auf.[6]

In diesen frühen Schriften findet man auch das Wort „Vehikel“. Darunter verstand Hahnemann ein mit Milchzucker gefülltes, gefaltetes Papierbriefchen, wie man sie auch heute noch für Einzelpulver verwendet. Die Briefchen hatten eine Größe von 20 mal 25 mm und enthielten 2 bis 3 Gran (maximal 0,2 mg) Milchzucker. Hahnemann benutzte auch das Wort „Kapsel“.

Auf der letzten Seite des ersten Bandes seiner „Chronischen Krankheiten“ (2. Auflage) schreibt er:

Um sie zum Einnehmen vorzurichten, thut man ein oder ein paar solcher Kügelchen in das eine, geöffnete Ende der Kapsel eines schon fertigen Pulvers von 2–3 Gran Milchpulver und streicht dann mit einem Spatel oder dem Daumen-Nagel unter einigen Drucke drauf hin, bis man fühlt, daß das oder die Kügelchen darin zerknickt und zerknirscht sind; dann kann es sich beim Einnehmen in Wasser leicht auflösen. (Zitiert nach Artur Braun)[6]

Die Forschung am Hahnemann-Archiv am Institut für Geschichte der Medizin der Universität Stuttgart hat ergeben, dass sich Hahnemann bereits um 1807 mit Streukügelchen (Globuli) beschäftigt hat und nicht, wie bisher angenommen und gestützt durch den Text des § 288 aus der 5. Auflage des „Organons“ von 1833, erst um 1813.

In diesem § 288 schreibt Hahnemann:[7]

Ein Streukügelchen, wovon 10, 20 bis 100 einen Gran wiegen, mit der 30sten potenzierten Verdünnung befeuchtet und dann getrocknet, behält zu diesem Behufe seine volle Kraft wenigstens 18 bis 20 Jahre (soweit reichen meine Erfahrungen) unvermindert, gesetzt auch, daß das Fläschchen indeß 1.000 Mal geöffnet worden wäre, wenn es nur vor Hitze und Sonnenlicht verwahrt wird.

Hahnemann berichtet also im Jahre 1833 von seiner zwanzigjährigen Erfahrung mit Globuli, die er diesen Angaben zufolge somit ab 1813 gesammelt haben muss. Tatsächlich zeigen seine handschriftlichen – nicht veröffentlichten – Aufzeichnungen jedoch, dass seine Erfahrungen sogar noch sechs Jahre früher begonnen haben müssen, also wie erwähnt ca. 1807.

Die erste öffentliche Erwähnung fanden die Streukügelchen in der 3. Auflage des „Organon der Heilkunde“. Im § 311 legt Hahnemann seine Bemühungen dar, allzu heftige Wirkungen seiner potenzierten Arzneimittel zu vermeiden:[8]

Aus gleichem Grunde steigt die Wirkung einer homöopathischen Arzneigabe, je in einem größeren Umfange von Flüssigkeit aufgelöst sie dem Kranken zum Einnehmen gereicht wird, obgleich der wahre innere Arzneigehalt derselbe blieb. Denn hier wird beim Einnehmen eine weit größere Fläche empfindlicher, die Arzneiwirkung annehmender Nerven berührt. Obgleich der Wahn der Theoristen in der Verdünnung einer Arzneigabe mit einer größern Menge Flüssigkeit beim Einnehmen eine Schwächung ihrer Wirkung finden möchte, so sagt doch die Erfahrung, wenigstens bei dem homöopathischen Arzneigebrauche, gerade das Gegenteil.

In der Fußnote zu diesem Paragrafen schlägt er vor, wie die „Gaben-Minderung“ erzielt werden kann: Es seien …

… feine[r] Zucker-Streukügelchen, von der Größe des Mohnsamens"[9] zu verwenden. „Wo dann ein solches, mit der Arznei befeuchtet, in das Vehikel geschoben, eine Arzneigabe bewerkstelligt, die etwa den hundertsten Theil eines Tropfens enthält; indem wohl einige hundert solcher kleiner Streukügelchen von einem Tropfen Weingeist hinreichend benetzt werden. (Zitiert nach Artur Braun)[6]

Hahnemann experimentierte mit Globuli unterschiedlicher Größe. Er bezeichnete Globuli auch als „einen sehr kleinen Teil eines Tropfens“ oder auch als „kleinsten Teil eines Tropfens“.

In der 3. Auflage seiner „Reinen Arzneimittellehre“ von 1830 beschreibt Hahnemann, was er mit dem Begriff „kleinsten Teil eines Tropfens“ meint und wie aus unarzneilichen Globuli arzneiliche werden:

Indem ein Mohnsamen großes Streukügelchen (deren 300 nur einen Gran wiegen) damit befeuchtet zur Gabe gereicht wird, gibt man weniger als 1/1000 eines Tropfens der decillionfachen, durch Schütteln vergeistigten (potenzierten) Arznei-Verdünnungen, weil mit einem einzigen solchen Tropfen weit mehr als 1.000 solche feine Kügelchen befeuchtet werden können.

Hahnemann sah Vorteile in der Verwendung von Globuli: Erstens eine Gaben-Minderung und zweitens einen Schutz vor versehentlicher Höherpotenzierung beim Transport zum Kranken. Dilutionen konnten auf den holprigen Wegen durch Schütteln unbeabsichtigt höher potenziert werden. Er wollte eine unbeabsichtigte Höherpotenzierung durch die Verwendung von Globuli verhindern und schreibt in § 283 der 4. Auflage des Organons, dass eine Höherpotenzierung verhindert werde, wenn …

… ein Senfsamen großes mit der hochpotenzierten und verdünnten Arznei-Flüssigkeit befeuchtetes Streukügelchen in einem Gläschen liegt. (Zitiert nach Artur Braun)[6]

Die Gaben-Minderung war für Hahnemann wichtig, um krankmachende Wirkungen einer Arznei abzuschwächen: Die Arzneikrankheit durfte nicht stärker sein als die zu behandelnde Krankheit. Durch Verkleinerung der Gaben wurde die Wirkung abgeschwächt. Und um die heilende Wirkung der Arzneien zu erhöhen, hat Hahnemann eine „innige Durchmischung“ und eine Verteilung auf mehrere Einzeldosen vorgeschrieben.

Josef M. Schmidt, unter anderem Herausgeber einer 1992 erschienenen Neuausgabe der 6. Auflage des Organons, schreibt in der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung:[10]

Sollte – etwa bei sehr robusten Personen – die Wirkung der kleinsten Gaben etwas verstärkt werden, so konnte dies nach Hahnemanns Erfahrung unter Verwendung folgender 2 Prinzipien erfolgen:

  • durch die Auflösung und innige Vermischung der jeweiligen Arzneigabe in einem Glas Wasser, da bei dessen Einnahme nun mehr Nerven berührt würden,[11][12] und
  • durch die Verteilung der Gesamtdosis auf mehrere Einzeldosen. So erwies sich nach Hahnemann z. B. die Wirkung von täglich 2 Tropfen, über 5 Tage gegeben, stärker als die von 10 Tropfen, die auf einmal genommen werden.[13]

und weiter:[10]

Die Wirkung einer Arznei ließ sich abschwächen

  • durch Verdünnung des materiellen Arzneigehaltes in mehr Volumen Lösungsmittel,
  • aber auch durch Verminderung des Volumens der Gabe selbst.

Hahnemann verwendet auch unarzneiliche Globuli, und zwar als Placebo, um die langen Wartezeiten zwischen zwei Gaben von Hochpotenzen aus der Centesimalreihe zu überbrücken. Er bezeichnet in diesem Zusammenhang die unarzneilichen Globuli als „eine unschätzbare Gabe Gottes“.[6]

Für seine „kleinsten Teile eines Tropfens“ verwendete Hahnemann sehr kleine Globuli von der Größe eines „Mohnsamens“. Der Größenvergleich mit Mohnsamen taucht in Hahnemanns Schriften mehrfach auf, zum Beispiel in der Fußnote zu §  311 der 3. Auflage seines Organons (siehe oben), in der 3. Auflage seiner „Reinen Arzneimittellehre“ von 1830 (siehe oben) und in § 283 der 4. Auflage des Organons (siehe oben).

Von den kleinsten von Hahnemann verwendeten Globuli wogen etwa 300 Globuli einen Gran (≈ 62 mg), entsprechend enthält 1 Gramm rein rechnerisch etwa 4839 Globuli, wovon jedes Globulus etwa 0,21 mg wiegt.

Hahnemann verwendete später auch größere Globuli von etwa 0,31 mg pro Globulus, entsprechend 200 Globuli pro Gran bzw. 3226 Globuli pro Gramm sowie für seine Q-Potenzen Globuli von etwa 0,62 mg pro Globulus, entsprechend 100 Globuli pro Gran bzw. 1613 Globuli pro Gramm.[14][15]

Als Gabengröße dienten meistens fünf Globuli.[16]

Globuli und Q-Potenzen

Hahnemann hat in seinen letzten Lebensjahren eine neue Form der Potenzierung entwickelt. Er änderte die Höhe der Verdünnungsstufen auf 1:50.000 und die Zahl der Schüttelschläge auf 100 pro Potenzierungsschritt. Jede Potenzstufe bestand aus einer aktiven Phase (Verdünnung 1:100, 100 Schüttelschläge, flüssiges Medium) und einer passiven Phase (Verdünnung 1:500, keine Schüttelschläge, festes Medium).[17]

Für die feste Phase verwendete Hahnemann die mohnsamengroßen Streukügelchen, „wovon 100 einen Gran wiegen“.[2] Die Streukügelchen übernehmen bei Hahnemanns neu entwickeltem Potenzierungsverfahren nicht nur die Rolle des Arzneiträgers beim Endverbraucher, sondern auch die eines Zwischenmediums beim Potenzierungsprozess selbst. Aus diesem Grunde nannte Hahnemann sein Potenzierungsverfahren auch „médicaments au globule“ – Kügelchenpotenzen.[14]

Hahnemann verwendete seine neuen „Kügelchenpotenzen“ ab 1838 bis zu seinem Tod 1843. Er beschrieb das Verfahren erst in der 6. Auflage seines „Organon“, die er 1842 fertigstellte. Seine Witwe Mélanie Hahnemann hielt aber diese 6. Auflage des Organons lange Zeit unter Verschluss, so dass die Homöopathen der damaligen Zeit nichts von Hahnemanns Neuentwicklung wussten. Erst 1921 wurde die 6. Auflage des „Organons“ von Richard Haehl herausgegeben und veröffentlicht.[2]

Der Name Q-Potenzen kam erst später auf und wurde wohl 1948 von Jost Künzli von Fimelsberg (1915–1992) etabliert.

Globuli und LM-Potenzen

Der Name LM-Potenzen geht auf ein Missverständnis von Adolf Voegeli (1899–1993) zurück. Das „L“ ist die römische Zahl 50 und das „M“ die römische Zahl 1000. Die 1955 von Voegeli eingeführte Bezeichnung „LM“ hebt also auf die Verdünnungsstufe 1:50.000 ab. Die Bezeichnung „LM“ ist aber nach den Regeln der römischen Zahlensystematik falsch gewählt (LM = 950), hat sich aber dennoch fest etabliert. Ab 1960 wurde die Bezeichnung ohne Begründung auch von dem Schweizer homöopathischen Arzt und Autor Robert Flury (1903–1977) verwendet.[17]

Obwohl der Verdünnungsgrad pro Potenzstufe sowohl bei den Q-Potenzen als auch den LM-Potenzen jeweils 1:50.000 beträgt (worüber es allerdings unter Homöopathen auch Streit gibt), unterscheiden sich die beiden Potenzierungsverfahren wesentlich.

Die Ausgangssubstanz der LM-Potenzen ist eine alkoholische Lösung anstatt einer Verreibung. Zweitens besteht jede Potenzstufe aus zwei aktiven Phasen, in denen jeweils verschüttelt wird. Drittens liegt ein wesentlicher Unterschied in der Größe der Globuli. Während Hahnemann für seine Q-Potenzen kleine Globuli der Größe „0“ verwendet (100 Globuli pro Gran ≈ 1613 Globuli pro Gramm ≈ 0,62 mg pro Globulus), verwendet Voegeli für die LM-Potenzen größere Globuli der Größe „1“ (31 Globuli pro Gran ≈ 500 Globuli pro Gramm ≈ 2,00 mg pro Globulus).

Die unterschiedliche Größe der verwendeten Globuli ist wohl die Hauptursache für den genannten Homöopathenstreit um die exakte Berechnung des Verdünnungsgrades pro Potenzstufe der Q-Potenzen.

Das deutsche Homöopathische Arzneibuch (HAB) regelt die Herstellung der LM-Potenzen nach dem Verfahren von Voegeli und schreibt hierfür die Verwendung von Globuli der Größe „1“ vor. Roland Baur hat für Anfang 2016 die Übernahme von Hahnemanns Vorschriften für die Herstellung von Q-Potenzen in die Vorschrift Nummer 59 des HAB angekündigt,[4] jedoch findet sich in der darauffolgenden Ausgabe 2016 des HAB keine Vorschrift mit der Nummer 59.[18]

Globuli im Homöopathischen Arzneibuch (HAB)

Zusammensetzung

In der Vorschrift 10 des HAB heißt es:[18]

Zubereitungen nach Vorschrift 10 sind Streukügelchen (Globuli). Sie werden durch Übertragen einer flüssigen Zubereitung auf Saccharosekügelchen … hergestellt

Die Saccharosekügelchen werden auch näher spezifiziert:[18]

Saccharosekügelchen für homöopathische Zubereitungen

Sacchari globuli ad praeparationes homoeopathias

Saccharosekügelchen für homöopathische Zubereitungen müssen, falls zutreffend, den Anforderungen der Monographie Wirkstofffreie Kügelchen für homöopathische Zubereitungen (Ph. Eur.) entsprechen. Zusätzlich gelten für Saccharosekügelchen für homöopathische Zubereitungen folgende Angaben:

Saccharosekügelchen für homöopathische Zubereitungen sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Streukügelchen oder Globuli velati gemäß Monographie Homöopathische Zubereitungen (Ph. Eur.). Saccharosekügelchen bestehen ausschließlich aus Saccharose (Ph. Eur.) … (Hervorhebungen im Original)

Im HAB ist also festgelegt, dass Globuli außer Saccharose (Rohrzucker) weder Milchzucker noch Stärke enthalten dürfen. Hahnemann hatte für seine Globuli einen Zusatz von Stärke-Mehl vorgeschrieben, allerdings ohne die Angabe eines Mengenverhältnisses.[2][5]

Größen

Das deutsche HAB unterscheidet 10 Globuligrößen, die zum größten Teil über denen Hahnemanns liegen.

Globuligröße im HAB Globuli pro 1 g (min) Globuli pro 1 g (max) Gewicht in mg (min) Gewicht in mg (max) Gewicht in mg Durchschnitt
1 470 530 1,9 2,1 2,0
2 160 333 3,0 6,3 4,0
3 110 130 7,7 9,1 8,3
4 70 90 11,1 14,3 12,5
5 40 50 20,0 25,0 22,2
6 22 28 35,7 45,5 40,0
7 10 100,0 100,0
8 5 200,0 200,0
9 3 333,3 333,3
10 2 500,0 500,0

Globuli der Größe 1 (HAB) haben eine durchschnittliche Masse von 2,0 mg. In einem Gramm sind durchschnittlich 500 Globuli enthalten. Umgerechnet auf das alte Apothekermaß „Gran“ (≈ 62 mg) bedeutet das, dass ein Gran ≈ 31 Globuli der Größe 1 (HAB) enthält (≈ 31 Globuli zu je 2 mg haben eine Masse von ≈ 62 mg).[18][15] Fünf Rohglobuli der Größe 2 mit einer durchschnittlichen Masse von je 4,0 mg haben einen durchschnittlichen Energiegehalt von knapp 0,08 kcal (Rohrzucker enthält 399 kcal pro 100 g).[19]

Die von Hahnemann zunächst verwendeten Globuli waren nur etwa ein Zehntel so groß wie Globuli der Größe 1.

In der 3. Auflage seiner „Reinen Arzneimittellehre“ von 1830 beschreibt Hahnemann, was er mit dem Begriff „kleinster Teil eines Tropfens“ meint und wie aus unarzneilichen Globuli arzneiliche Globuli werden:

Indem ein Mohnsamen großes Streukügelchen (deren 300 nur einen Gran wiegen) damit befeuchtet zur Gabe gereicht wird, gibt man weniger als 1/1000 eines Tropfens der decillionfachen, durch Schütteln vergeistigten (potenzierten) Arznei-Verdünnungen, weil mit einem einzigen solchen Tropfen weit mehr als 1.000 solche feine Kügelchen befeuchtet werden können.[6]

Für seine „Kügelchenpotenzen“ (die später so genannten „Q-Potenzen“) verwendete Hahnemann Globuli, „wovon 100 einen Gran wiegen“.[2]
⇒ Siehe auch die Beschreibung der historischen Entwicklung bei Hahnemann im Hauptartikel Q-Potenzen.

Von den Hahnemann’schen Globuligrößen sind vier kleiner als die kleinste Globuligröße des deutschen HAB:[5]

Anzahl pro Gran ≈ Anzahl pro Gramm ≈ Durchschnittsmasse mg
300 4839 0,21
200 3226 0,31
100 1613 0,62
50 806 1,24

In § 288 der 5. Auflage des „Organons“ schreibt Hahnemann:

… Ein Streukügelchen, wovon 10, 20 bis 100 einen Gran wiegen, …

Hahnemann hat also auch mit Globuli gearbeitet, die größer waren als die kleinsten Globuli des HAB. Sie gehören beide zur Globuligröße 2 des HAB.

Anzahl pro Gran ≈ Anzahl pro Gramm ≈ Durchschnittsmasse mg
20 323 3,10
10 161 6,20

Globuli in ausländischen Arzneibüchern

Während im Geltungsbereich des deutschen HAB Globuli nur Saccharose enthalten dürfen, erlaubt die französische Pharmakopöe[B 1] auch die Verwendung von Milchzucker (Laktose) oder eine Mischung aus Saccharose und Laktose.[15]

Die amerikanische Pharmakopöe („Homoeopathic Pharmacopoea of United States“ – „HPUS“) sieht für Globuli ebenfalls einen Milchzuckeranteil vor, wobei jedoch nicht angegeben ist, wie hoch dieser Anteil zu sein hat.[20]

Die französische Pharmakopöe nennt zwei Globuli-Größen: Die „Granules inertes“ mit einem Gewicht von 50 mg pro Stück (etwas größer als Größe 6 laut HAB) und die „Globules inertes“ mit einem Gewicht von 3 bis 5 mg pro Stück (etwa Größe 2 HAB).[15]

Die Arzneibücher stellen hohe Anforderungen an die Herstellung von unarzneilichen Rohglobuli mit dem Ziel, eine möglichst gleichbleibende Qualität der Rohglobuli zu erhalten. Dem Vorgang der Imprägnierung, dem Aufbringen der homöopathischen Arzneilösungen auf die Globuli, das aus den unarzneilichen erst die arzneilichen Globuli macht, wird in den Homöopathischen Arzneibüchern weit weniger Raum gegeben. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass mit der Imprägnierung eine weitere Verdünnung von etwa 1:100 verbunden ist, allerdings ohne „Dynamisierung“. Nach dem Aufbringen der wässrigen homöopathischen Arzneilösung auf die Globuli werden diese getrocknet: Das Wasser der Arzneilösung verdunstet. Es ist wichtig, auf diesen Trocknungsprozess hinzuweisen, weil mit ihm ein wichtiger behaupteter „Wirkmechanismus“ der Homöopathie, nämlich die Informationsspeicherung im Wassergedächtnis endgültig ad absurdum geführt wird.

Nach der Imprägnierung wird übrigens der ganze Globulus als Wirkstoff bezeichnet.

Mit diesem Satz des Herstellers Deutsche Homöopathische Union (DHU) ist das Problem mit dem skeptischen Begriff der „wirkstofffreien Globuli“ aus Sicht der Homöopathie gelöst.[21]

In einem Youtube-Film (zuletzt abgerufen am 11. März 2018) ist ab 1:12 der Vorgang der Imprägnierung kurz erklärt.

Haltbarkeit von Globuli

Rohglobuli bestehen aus reiner Saccharose und sind dem Gesetz nach Zucker in fester Form. Bis zum 12.07.2017 legte die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in § 7 (6) 7. fest, dass für Zucker in fester Form die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums nicht erforderlich ist.[22] Mit Wirkung vom 12.07.2017 ist dieser Paragraph zwar entfallen, aber die tatsächlich lange Haltbarkeit bleibt von der Streichung natürlich unberührt.

Homöopathika und somit auch Globuli unterliegen aber auch dem Arzneimittelgesetz (AMG). Das Arzneimittelgesetz schreibt die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums vor.[23] In § 38 heißt es, dass Homöopathika zwar keiner Zulassung bedürfen, sondern lediglich einer Registrierung, dass aber dennoch die für eine Zulassung notwendigen Angaben gemäß §§ 22 bis 24 beigefügt sein müssen. § 22, Abs. 1, Satz 14 schreibt vor, dass „die Art der Haltbarmachung, die Dauer der Haltbarkeit, die Art der Aufbewahrung, die Ergebnisse von Haltbarkeitsversuchen“ anzugeben sind.

Nach den Richtlinien der Europäischen Good Manufacturing Practices (Eu GMP) sind für Haltbarkeitsangaben und -kontrollen Chargenrückstellungen erforderlich.[24]

Für Globuli wird eine Haltbarkeit von fünf Jahren angegeben.[25][26]

Homöopathen schreiben jedoch unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaltbarkeitsdauer den Homöopathika eine praktisch unbegrenzt dauernde Wirksamkeit zu, wenn sie geeignet gelagert werden. Homöopathische Arzneimittel seien kühl und trocken zu lagern. Besonders starke Wärme- und Sonnenbestrahlungen seien zu vermeiden, auch der Einfluss starker elektromagnetischer Felder (Mikrowellenherd, Computer, Fernseher) sowie der Kontakt mit stark riechenden Substanzen wie ätherischen Ölen, kampferhaltigen Präparaten, Gewürzen o. Ä. Allerdings habe, so Friedrich Dellmour, nach bisherigen Erkenntnissen die Röntgendurchleuchtung an Flughäfen keine störende Wirkung auf homöopathische Arzneimittel.[16]

Dellmour, Leiter der „Wissenschaftsredaktion“ der Österreichischen Gesellschaft für Homöopathische Medizin (ÖGHM),[27] zitiert auch Hahnemann, der im „Organon V“ über eine Haltbarkeit von „wenigstens 18 bis 20 Jahren“ berichtete (so weit reichten Hahnemanns Erfahrungen). Die Potenzen von Caspar Julius Jenichen (1787–1849) hätten noch nach 40 Jahren ihre volle Wirksamkeit gezeigt.[16] Globuli müssen nach Hahnemann vor Hitze und Sonnenlicht geschützt werden (§ 288 in der 5. Auflage des „Organon“). Hahnemann reinigt seine Werkzeuge (Spatel, Mörser, Pistill) in kochendem Wasser und fügt hinzu:

… man müßte denn etwa die Vorsicht so weit treiben wollen, diese Werkzeuge auf Kohlen einer, bis zum Anfang des Glühens gesteigerten Hitze auszusetzen.[2]

Braun hingegen schreibt: Ehe wir nicht wissen, …

… auf welchen physikalischen Strukturveränderungen das Potenzieren beruht, läßt sich über die Haltbarkeit der homöopathischen Arznei nicht viel mehr sagen.[28]

Clemens von Bönninghausen (1785–1864) war der Meinung, die Arzneimittel würden durch fortgesetztes Dynamisieren immer mehr den Gesetzen der Chemie entrückt (z. B. unbegrenzte Haltbarkeit).[29]

Und Raoul Römer scheibt:

Falls diese Schwingungs- oder Vibrationstheorie auf Tatsachen beruht, wofür wie gesagt gute Gründe vorhanden sind, ist das ganze Gebiet durchaus nicht einfacher geworden. Es wären noch viele Unklarheiten zu erforschen. Es bleibt vorläufig noch völlig unabgeklärt, wieso sich eine Schwingung des Mittels auf einen andern Stoff übertragen und dabei diese Schwingung fast beliebig lange aufrecht erhalten läßt, ohne an Intensität nachzulassen. Dann erscheint es unerklärlich, daß bei vollständiger Substanzlosigkeit des Mittels bei jeder weiteren „Verdünnung“ auch eine größere Amplitude erreicht werden kann, wobei auch die Haltbarkeit fast unbegrenzt erscheint.[30]

Für Betrachtungen zur Haltbarkeit von Globuli gibt es also zwei Gesichtspunkte: Erstens gesetzliche Grundlagen, die für die Materie der Globuli einzuhalten sind, und zweitens homöopathische Gesichtspunkte, die für alle Homöopathika unabhängig von Form und Trägersubstanz gelten sollen.

Während die gesetzlichen Grundlagen nachvollziehbar und unstrittig sind, zeigen die Diskussionsbeiträge der Homöopathen zur Haltbarkeit unrealistische Vorstellungen, die selbst innerhalb des Systems „Homöopathie“ nicht widerspruchsfrei sind, erst recht nicht unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse. Die „Erfahrungen“ einzelner Homöopathen zeigen eine lange Haltbarkeit – „18 bis 20 Jahre“ bei Hahnemann, „40 Jahre“ bei Dellmour, „fast unbegrenzte Haltbarkeit“ bei Römer – weil sich die „Schwingung“ eines homöopathischen Arzneimittel bei völliger Substanzlosigkeit mit zunehmenden „Amplituden“ fast beliebig lange aufrecht erhalten lassen sollen – und schließlich eine gänzlich „unbegrenzte Haltbarkeit“ bei Bönninghausen, weil Homöopathika den Gesetzen der Chemie „entrückt“ seien.

Ungeachtet dessen hat schon Hahnemann gewarnt, dass Globuli vor „Hitze und Sonnenlicht“ geschützt werden müssen. Homöopathika seien „kühl und trocken“ zu lagern. Hahnemann hat auch seine Werkzeuge in kochendem Wasser gereinigt im Vertrauen darauf, dass die Zerstörbarkeit der homöopathischen Wirkung dadurch gewährleistet ist. Auch der Einfluss chemischer Stoffe soll die Wirksamkeit der „der Chemie entrückten“ Homöopathika abschwächen oder aufheben können: genannt werden ätherische Öle, Gewürze oder kampferhaltige Präparate. Physikalische Einflüsse, insbesondere elektromagnetische Felder von beispielsweise Mikrowellenherden, Fernsehern oder Computern seien in der Lage, negative Einflüsse auf immaterielle – „substanzlose“ – homöopathische Arzneien auszuüben. Davon ausgenommen seien jedoch Röntgenstrahlen: Einmal mehr beruft man sich auf die Erfahrung, die gezeigt habe, dass beispielsweise Röntgendurchleuchtungen an Flughäfen keine zerstörerische Wirkung hätten.

Und es gibt noch den Homöopathen Artur Braun, der offen zugibt, dass die beim Potenzieren eintretenden „Strukturveränderungen“ unbekannt seien und man deshalb über die Haltbarkeit überhaupt nichts sagen könne. Die Ansichten der Homöopathen über die Haltbarkeit von Globuli könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Gründe dafür sind offensichtlich: Es gibt gar keine spezifische Wirkung. Die Wahrnehmung von Wirkungen beruht auf Beobachtungs- und Denkfehlern. Insbesondere der Post-hoc-ergo-propter-hoc-Fehlschluss („danach, also deswegen“) führt zur fälschlichen Wahrnehmung nicht vorhandener Kausalität.

Streng zu unterscheiden von der Haltbarkeit ist die Wirkungsdauer der Homöopathika: Diese beschreibt die Dauer der Arzneiwirkung nach der Einnahme. Höheren Potenzen wird allgemein eine längere Wirkungsdauer zugeschrieben, womit seltenere Gabenwiederholungen begründet werden.[31]

Zusammenfassung und kritische Bewertung

Globuli haben aus zwei Gründen Eingang in die homöopathische Therapie gefunden. Der erste Grund ist, dass sie als feste Form einen Schutz vor unbeabsichtigter Höherpotenzierung auf dem Transportweg bieten sollen, der die Dilutionen offenbar schutzlos ausgeliefert seien. Immerhin bescheinigt Hahnemann in einer Anmerkung zum § 270 der 5. Auflage des „Organons“ „Homöopathikern“ (also homöopathisch tätigen Ärzten), die ihre homöopathischen Arzneien in flüssiger Form mit sich herumtragen und behaupten, sie hätten eine Höherpotenzierung nicht bemerkt, sie hätten keinen „genauen Beobachtungs-Geist“.[32]

Ein zweiter Grund ist, dass man einen Tropfen eines flüssigen Homöopathikums auf viele Globuli verteilen und so einen Tropfen „verkleinern“ kann. Diese Verkleinerung der Dosis ist nach Hahnemann notwendig, um die schädliche Wirkung der in seiner Zeit oft giftigen Urtinkturen in homöopathischen Arzneien abzuschwächen.

Es ist zweifellos richtig, dass man flüssige Tropfen nicht beliebig verkleinern kann, ohne Einbußen in der Handhabbarkeit hinzunehmen. Ein arzneilicher Umgang mit Nebeltröpfchen zur Einnahme ist nicht möglich (die modernen Inhalationsverfahren in der Medizin sind an dieser Stelle nicht gemeint).

Um jedoch die heilende Wirkung seiner homöopathischen Arzneien, also der Globuli, insbesondere in Form der „Globulipotenzen“ (die heute Q-Potenzen heißen) zu erhöhen, hat Hahnemann eine Verteilung der Gesamtdosis auf mehrere Einzeldosen vorgegeben. Dass dieses Gebot der Gabenwiederholung dem älteren Verbot der Gabenwiederholung widerspricht, wird offenbar nicht thematisiert.

Die Verwendung von Globuli als Arzneiträger ist durchaus „verbraucherfreundlich“. Eine konstante Gabengröße von 5 Globuli – unabhängig vom „Wirkstoff“ oder „Wirkstoff-Gehalt“ – kann man sich leicht merken. Die „richtige“ Dosierung liegt im Verantwortungsbereich der behandelnden Homöopathen. Dass die Homöopathen eine richtige Dosierung nicht angeben können, weil es keine geben kann, ist ein wesentlicher Kritikpunkt der Homöopathiekritiker. Zum Vorteil der „Verbraucherfreundlichkeit“ der Globuli kommt allerdings der Nachteil der Ununterscheidbarkeit hinzu. Bei Potenzen oberhalb der Avogadrogrenze – oftmals auch schon weit unterhalb – können Moleküle aus den Urtinkturen weder chemisch noch physikalisch nachgewiesen werden. Globuli können, nachdem sie das etikettierte Fläschchen verlassen haben, im Bedarfsfall später nie wieder korrekt zugeordnet werden.

Das deutsche Homöopathische Arzneibuch (HAB) enthält viele Vorschriften in Bezug auf Zusammensetzung und Größe der unarzneilichen Rohglobuli. Diese Vorschriften zur Qualitätssicherung stehen den Vorschriften der Arzneibücher hinsichtlich der wissenschaftlich erforschten Arzneimittel, die nicht unter den Schutz der „besonderen Therapierichtungen“ gestellt sind, in nichts nach. Die Vorschriften des deutschen HAB suggerieren eine hohe Qualität bei homöopathischen Globuli; tatsächlich sorgen sie lediglich für eine gleichbleibende Qualität bei der Herstellung. Über die arzneiliche Güte von Globuli sagen die Vorschriften des Homöopathischen Arzneibuchs nichts aus. Es ist auch völlig unklar, ob die ausschließliche Verwendung von Saccharose für Rohglobuli ein Merkmal hoher Qualität ist oder nicht: In Frankreich und den USA ist die Beimischung oder ausschließliche Verwendung von Milchzucker erlaubt und das sogar ohne Angaben zu Mengenverhältnissen.

Die hochgenauen, aber letztlich substanziell irrelevanten Vorschriften des deutschen HAB oder ausländischer Pharmakopöen sagen über die Wirksamkeit homöopathischer Globuli nichts aus. Sie verleihen den Globuli aber das Image eines Arzneimittels von hoher Qualität, obwohl lediglich eine gleichbleibende Qualität innerhalb des Geltungsbereiches der jeweiligen Pharmakopöe eingefordert wird. Im länderübergreifenden Vergleich der Herstellungsvorschriften von Globuli stellt man Unterschiede fest, die für die homöopathische Therapie offensichtlich irrelevant sind, wodurch die Notwendigkeit der hohen Genauigkeit relativiert wird. Zwar ist bereits von Hahnemann eine hohe Genauigkeit bei der Herstellung homöopathischer Arzneien eingefordert worden – „Macht’s nach, aber macht’s genau nach“[33] – aber Hahnemanns Vorschriften zur Herstellung der Globuli sind ja im deutschen HAB nicht abgebildet: Zusammensetzung und Größen der Globuli sind bei Hahnemann und im HAB unterschiedlich.



Quellen- und Literaturangaben
  1. Eintrag „Globuli“ im Lexikon des DZVhÄ (Link, aufgerufen am 14.10.2017)
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Hahnemann, Samuel: „Organon der Heilkunst“, 6. Auflage, herausgegeben und mit Vorwort versehen von Richard Haehl, Verlag Dr. Wilmar Schwabe, Leipzig (1921), § 270 mit Anmerkungen (Link zur Onlineversion, aufgerufen am 28. September 2017)
  3. Siehe die Regeln der lateinischen O-Deklination, wie man sie in verschiedenen Übersichten für lateinische Grammatik nachlesen kann, Beispiel: Latein-Online (aufgerufen am 3. Oktober 2017)
  4. 4,0 4,1 Baur, Roland: „Hahnemanns Originalvorschriften zu Q-Potenzen kommen in das Homöopathische Arzneibuch – Ein Interview mit Dr. Roland Baur“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung 260.03 (2015): 19-20.
  5. 5,0 5,1 5,2 Meilhammer, B., Gerhard Franz, and R. Jütte: „Globuli aus Hahnemanns Hausapotheke: Analytische Untersuchungen und Vergleich mit homöopathischen Globuli nach HAB“, in: Deutsche Apotheker-Zeitung: DAZ 134 (1994): 1543-1547.
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 Braun, Artur: „Die homöopathischen Globuli – Ein Beitrag zu ihrer Geschichte“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung 232.05 (1987): 192-196. Es handelt sich um eine Dissertation aus dem Institut für Geschichte der Medizin, Stuttgart, Leiter Prof. Dr. W. F. Kümmel.
  7. Hahnemann, Samuel: „Organon der Heilkunst“, Dresden, 1833 (Link zur Onlineausgabe, aufgerufen am 19. September 2017)
  8. Hahnemann, Samuel: „Organon der Heilkunst“, Dresden, 1824 (Link zur Onlineausgabe, aufgerufen am 19. September 2017)
  9. Hahneman, Samuel: „Reine Arzneimittellehre“. Gesamtausgabe letzter Hand der 6 Bände. Berliner Ausgabe, 2014, 3. Auflage. Vollständiger, durchgesehener Neusatz bearbeitet und eingerichtet von Michael Holzinger. Dort: Band 1, Dritte, vermehrte Auflage, Dresden, Leipzig: Arnold, 1830. Seite 7 mit Fußnote 1 (S. 30)
  10. 10,0 10,1 Schmidt, J. M.: „Die Q-Potenzen Hahnemanns als krönender Abschluss einer kontinuierlichen therapeutischen Entwicklung“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitschrift (AHZ), Thieme-Verlag (2016); 261(4), 12-21
  11. Hahnemann, S.: „Über die Kraft kleiner Gaben der Arzneien überhaupt und der Belladonna insbesondere“, Hufelands Journal (1801); 13(2), 155
  12. Hahnemann, S.: „Heilung und Verhütung des Scharlach-Fiebers“, Gotha (1801), 13-16, 28-34
  13. Hahnemann, S.: „Heilkunde der Erfahrung“, Hufelands Journal (1805); 22(3), 91
  14. 14,0 14,1 von Fimelsberg, Jost Künzli: „Quinquagintamillesimalpotenzen“, in: Zeitschrift für Klassische Homöopathie 4.02 (1960): 47-56.
  15. 15,0 15,1 15,2 15,3 Werner, Detlef: „Globuli sacchari – Eine homöopathische Arzneiform“, in: Deutsche Apotheker Zeitung 2854 - 137.33 (1997) 50-53 (PDF, aufgerufen am 26. August 2017)
  16. 16,0 16,1 16,2 Dellmour, Friedrich: „Die homöopathische Arznei.“ Durch Ähnliches heilen. Orac, Wien (1996): 97-114
  17. 17,0 17,1 Seiler, Hanspeter: „Q- und/oder „LM"-Potenzen?“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung 260.03 (2015): 13-18.
  18. 18,0 18,1 18,2 18,3 „Homöopathisches Arzneibuch 2016“, Amtliche Ausgabe, ISBN: 978-3-7692-6791-4
  19. Eintrag „Rohrzucker“ in der Kalorientabelle bei Yazio (Link, aufgerufen am 22. Oktober 2017)
  20. Scholz, Erhard: „Ein Vergleich zwischen der deutschen und amerikanischen homöopathischen Pharmakopöe“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung 199.12 (1954): 361-366.
  21. Angaben zur Herstellung der Globuli bei der DHU (Link, aufgerufen am 14.10.2017)
  22. Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) § 7 (Link, aufgerufen am 6. November 2017)
  23. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) (Link, aufgerufen am 6. November 2017)
  24. Anhang 19 zum EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis (PDF, aufgerufen am 6. November 2017)
  25. Angabe der Haltbarkeit im Glossar der DHU (Link, aufgerufen am 6. November 2017)
  26. Angabe der Haltbarkeit bei Remedia (Link, aufgerufen am 6. November 2017)
  27. Ulrich Berger: „Von Homöopathie, Wissenschaft und Rosinen – eine Replik auf Friedrich Dellmour (ÖGHM)“, Kritisch gedacht auf scienceblogs.de (Link, aufgerufen am 12. März 2018)
  28. Braun, Artur: „Die homöopathischen Globuli-Ein Beitrag zu ihrer Geschichte“, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung 232.05 (1987): 192-196.
  29. Wegener, Andreas: „Heilungshindernis durch falsche Potenzwahl“, in: Zeitschrift für Klassische Homöopathie 43.01 (1999): 3-15.
  30. Römer, Raoul: „Geheimnisse der Homöopathie“, in: Zeitschrift für Klassische Homöopathie 16.05 (1972): 221-229.
  31. Schmidt, Pierre: „Über Potenzwahl und homöopathische Arzneipotenzierung“, in: Zeitschrift für Klassische Homöopathie 29.01 (1985), 4-13
  32. Hahnemann, Samuel: „Organon der Heilkunst“, 5. verbesserte und vermehrte Auflage, Dresden und Leipzig (1829), § 270
  33. Hahnemann, Samuel: „Reine Arzneimittellehre. Teil 1-6“, Arnold, Dresden, (1830), 3. vermehrte. Aufl., Dritter Theil, S. 272, ISBN: 9781499515688


Anmerkungen und Originalzitate
  1. Laut Duden ist eine Pharmakopöe (von griechisch für „Arzneien zubereiten“) ein „amtliches Arzneibuch, Verzeichnis der offiziellen Arzneimittel mit Vorschriften über ihre Zubereitung, Beschaffenheit, Anwendung o. Ä.“ (Link zur Online-Ausgabe, aufgerufen am 8. März 2018)