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Informationen zur Homöopathie

Fernsehbeiträge zur Homöopathie - Die Webseite des rbb

Dieser Artikel liefert einen Faktencheck für die Aussagen zur Homöopathie auf der Webseite des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), die der Sender in Zusammenhang mit der Reportage Die Wahrheit über… Homöopathie erstellte.


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Die Reportage Die Wahrheit über… Homöopathie ist ein vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) produzierter Beitrag der Sendereihe Die Wahrheit über… von Sven Oswald und Angelika Wörthmüller. Laut rbb beschäftigt sich der Moderator Sven Oswald in dieser Reihe „mit Wissenschaftsthemen, die uns im Alltag begegnen“.[1] Die Erstaustrahlung der Sendung Die Wahrheit über… Homöopathie erfolgte im Mai 2020.[2] Zusammen und ergänzend zur Sendung erstellte der rbb ein „Dossier“[3] zum Thema auf seiner Webseite.

Laut rbb hat dieses Dossier folgenden Anspruch:

Unsere Übersichtsseite liefert Ihnen Hintergrundinformationen zum Thema Homöopathie. Dabei geben wir einen Überblick über die Studienlage, informieren über die Ausgaben für homöopathische Mittel und werfen einen Blick auf die Kritiker der Homöopathie.[2]

Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit den Aussagen dieses „Dossiers“ und prüft, ob die dem Zuschauer gelieferten Informationen im Faktencheck bestehen und ob wissenschaftliche Methodik und Argumente zum Thema korrekt und vollständig wiedergegeben wurden. Dies ist – wie im Folgenden ausführlich begründet – an sehr vielen Stellen nicht der Fall.

Die Beschreibung der Inhalte des Dossiers bezieht sich dabei, wo nicht anders angegeben, auf den Stand der Webseite des rbb vom 31. August 2020.

Übersicht

Die wie in der Einleitung angekündigte Übersichtsseite des Dossiers[3] verlinkt weiter zu einzelnen Unterthemen. Unter der Überschrift „Hintergrund zur Sendung“ findet sich der Link Wirksame Medizin oder Zuckerkügelchen?.[4] Als „wissenschaftlicher Hintergrund“ angekündigt wird der Text unter der Überschrift Streit um Studien.[5] Anschließend findet der Leser unter Homöopathie in Zahlen einige Verkaufszahlen zur Homöopathie. Der auf der Webseite der zugehörigen Sendung[2] versprochene „Überblick über die Studienlage“ besteht zumindest an dieser Stelle aus der Nennung von nur fünf handverlesenen Studien (im Unterthema Streit um Studien werden vier weitere Arbeiten erwähnt.) Zudem finden sich Kontaktmöglichkeiten der im Sendebeitrag auftretenden bzw. erwähnten homöopathisch arbeitenden Ärzte und der Berliner Insel-Apotheke, die gegen diese für sie kostenlose Werbung durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender bestimmt nichts einzuwenden haben. Kritische Links – wie beispielsweise zur Stellungnahme des European Academies Scientific Advisory Council (EASAC)[6] oder zum Positionspapier der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.[7] – sucht man dagegen ebenso vergebens wie z. B. auf Veröffentlichungen der Kritiker, die im Sendebeitrag ein Statement abgeben durften.

Die folgende Analyse folgt diesem Aufbau der Webseite.

Wirksame Medizin oder Zuckerkügelchen?

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Die erste Unterseite des Dossiers unter dem Titel „Wirksame Medizin oder Zuckerkügelchen?“[4] wiederholt einige Aussagen der Sendung. Aufgegriffen werden etwa von Patienten erlebte Besserungen, die Existenz positiver Studien oder die gesetzlichen Sonderregelungen zur Homöopathie in Deutschland.

Als problematisch zieht sich erstens durch diesen Abschnitt des Dossiers eine Verwischung der Begriffe „Wirkung“ und „Wirksamkeit“. Während auch Placebos, Behandlungsumfeld und Gespräche unspezifische Effekte erzeugen und damit eine „Wirkung“ auf den Patienten haben,[8] versteht man wissenschaftlich unter der „Wirksamkeit“ einer Arznei die vom gegebenen Mittel abhängigen spezifischen Effekte, die über diese immer vorhandenen Effekte des Settings hinaus gehen.

Zweitens fehlt eine klare Darstellung, wie sehr die gesetzlichen Sonderregelungen, von denen die Homöopathie in Deutschland profitiert, das Fehlen eines Nachweises einer solchen wissenschaftlichen Wirksamkeit für den Verbraucher intransparent machen. Sie erzeugen auf der einen Seite Präparate, die der Forderung nach dem Nachweis von spezifischer Wirksamkeit unterworfen sind, auf der anderen Seite homöopathische Präparate, deren „Wirksamkeitsnachweis“ allein auf dem Erfüllen bestimmter juristisch vorgegebener Anforderungen beruht. Den Kollegen vom WDR gelang auf der Webseite des Wissenschaftsmagazins Quarks eine deutlich bessere Herausarbeitung dieses Sachverhaltes als dem rbb:

Der Gesundheitsforscher Gerd Glaeske argumentiert, das Arzneimittelgesetz fördere falsche Vorstellungen noch. Denn die Hersteller homöopathischer Arzneimittel können zu Recht sagen: „Wir haben doch alle regulatorischen Vorgaben erfüllt – inklusive des im Gesetz geforderten Wirksamkeitsnachweises“. Dem Gesetz nach sei Wirksamkeitsnachweis aber nicht gleich Wirksamkeitsnachweis, sagt Glaeske. Und mit dem Label „Arznei“ und der grundsätzlichen Apothekenpflicht (§ 43 AMG) kann der Eindruck entstehen, dass für homöopathische Mittel dieselben Vorgaben gelten wie für andere Arzneimittel.[9]

Aussage im Dossier Kritikpunkte Der wissenschaftlichen Faktenlage besser entsprechende Formulierung
Kritiker bemängeln zu Recht, dass die Heilmethode nicht überschätzt werden darf, sondern immer eine Ergänzung zur Schulmedizin sein muss. Dieser Satz ist sehr irreführend:
  • Es fehlt die zentrale Aussage – der Verweis auf den Placebocharakter der Homöopathika, wie er sich aus der Gesamtevidenz[6][10][11][12][13][14] ergibt. Somit fehlt der Aufforderung, das Verfahren nicht zu überschätzen, ihre rationale Begründung.
  • Aus der Darstellung ist nicht ersichtlich, dass die Kritik wissenschaftlich fundiert ist.[6][B 1]
  • Kritikern wird eine Aussage in den Mund gelegt, die sie nicht treffen: Man müsse das Verfahren ergänzend zur Medizin einsetzen. Weder fordern Kritiker eine ergänzende Nutzung von Homöopathika, noch ist diese notwendig. Es bedarf keiner Placebogabe zusätzlich zu einer wirksamen Therapie, weil der Patient die unspezifischen Effekte des Behandlungssettings auch hier bekommen kann. Die Empfehlungen gehen hier eher dahin, die Patientengespräche aufzuwerten, damit der Arzt auch Zeit zum empathischen Zuhören oder zum vertrauensbildenden Erklären der Therapie hat. Tatsächlich schafft es neue Probleme, wenn für das Ausnutzen von Placeboeffekten pseudowissenschaftliche Lehren in das Gesundheitswesen eindringen.[15][16]
Wissenschaftler fordern, Patienten zur Homöopathie im Einklang mit der wissenschaftlichen Gesamtevidenz über den Placebocharakter der Homöopathika aufzuklären, um eine Überschätzung des Verfahrens zu vermeiden.
Viele Patienten machen die Erfahrung: Homöopathie hilft – zum Beispiel bei Migräne, Neurodermitis oder Schlafstörungen. Sie ist keine unwirksame Methode. Der Satz ist irreführend, weil dem medizinischen Laien oft der Unterschied zwischen unspezifischen „Wirkungen“ wie dem Placeboeffekt und einer darüber hinausgehenden spezifischen, mittelabhängigen „Wirksamkeit“ nicht bewusst ist.[8][16][B 2][17] Die Behauptung der Homöopathie, eine spezifisch wirksame Arzneimittellehre zu sein, wird aber durch die wissenschaftliche Gesamtevidenz[6][10][11][12][13][14] gerade nicht getragen. Unspezifische Kontexteffekte sind bei jeder Behandlung möglich, etwa über die Zuwendung und Empathie des Arztes. Sie rechtfertigen aber nicht die auf Irrtümern beruhenden Aspekte einer Methode. Dieser Punkt sollte nicht verwischt werden. Viele Patienten erleben nach der Einnahme homöopathischer Mittel eine Besserung ihrer Situation – zum Beispiel bei Migräne, Neurodermitis oder Schlafstörungen. Sie führen dann die Besserungen ohne weiteren Nachweis eines kausalen Zusammenhangs auf diese Einnahme zurück. Homöopathie ist dennoch keine spezifisch wirksame Methode.
Es gibt auch wissenschaftliche Studien, die eine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus zeigen. Siehe nächstes Kapitel „Streit um Studien.“ Siehe nächstes Kapitel „Streit um Studien.“
Dass nicht für jedes Mittel ein Wirksamkeits­nachweis vorliegt, ist kein Versäumnis der Hersteller, sondern eine logische Folge der aktuellen Gesetzeslage. Diese Darstellung ist irreführend, denn der Leser erhält hier leicht den Eindruck, ein Wirksamkeitsnachweis läge längst vor, hätte es die gesetzlichen Sonderregelungen nicht gegeben. Das ist aber nicht der Fall:
Einerseits gibt es eine Vielzahl von Studien zur Homöopathie. Die australische Bundesbehörde durchsuchte für ihren Bericht weltweit medizinische Datenbanken und fand über 50 Übersichtsarbeiten mit rund 200 darin enthaltenen Einzelstudien. Trotz dieser umfangreichen Daten kam sie zu dem Ergebnis, dass es nicht gelungen ist, einen sauberen und reproduzierbaren Wirksamkeitsnachweis über Placebo hinaus vorzulegen. Gleichlautende Ergebnisse fanden wissenschaftliche Einrichtungen weltweit.[6][10][11][18][19][20] Dies hat also überhaupt nichts mit den gesetzlichen Sonderregelungen für die Homöopathie in Deutschland zu tun.
Andererseits sollte bedacht werden, dass ein Wirksamkeitsnachweis aufgrund der naturwissenschaftlichen Unplausibilität des Verfahrens eigentlich auch nicht zu erwarten ist.[13][14] Ergebnis der Gesamtstudienlage und naturwissenschaftliche Vorhersage ergeben also ein stimmiges Bild, in das sich weitere Puzzleteile wie der Zerfall der Homöopathie in einander widersprechende Strömungen und das eigentlich unwissenschaftliche Verweisen auf positive Einzelergebnisse logisch passend einfügen.

Der WDR hat für das Wissenschaftsmagazin „Quarks“ hier sehr viel besser recherchiert:

Denn für die Zulassung der Homöopathika gelten andere Regeln als für die meisten Arzneimittel: Nur bei schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen zur Besserung von Symptomen muss wie bei allen anderen Arzneimitteln eine klinische Wirksamkeitsprüfung zur Zulassung mit eingereicht werden. Bislang wurde noch kein homöopathisches Arzneimittel auf Basis einer solchen Studie zugelassen, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auf Nachfrage stellt sich allerdings heraus, dass auch noch kein Hersteller Ergebnisse von randomisierten klinischen Studien zur Zulassung vorgelegt hat. Wenn es nicht um besonders schwere Erkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate und häufigen Komplikationen geht, reichen für die Zulassung auch andere Belege für die Wirksamkeit. Die Anforderungen an dieses „wissenschaftliche Erkenntnis­material“ beschreiben Kritiker als zu gering. Für leichte Erkrankungen kann es schon reichen, wenn die Hersteller als Beleg für die Wirksamkeit den „Long-time-Use“, also die langjährige Nutzung (bedeutet: mindestens seit 1978) angibt und Expertenurteile heranzieht.[9]

Für kein homöopathisches Arzneimittel existiert ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis über Placebo hinaus; kein solches Mittel ist auf Basis der Ergebnisse klinischer Studien zugelassen. Die Einstufung als Arzneimittel wird allein durch gesetzliche Sonderbehandlung ermöglicht. Die naturwissenschaftliche Unplausibilität der Grundpfeiler des Verfahrens geben auch keinen Anlass, auf solche Nachweise zu hoffen.
Aktuell gehen die Forderungen einiger Kritiker aber über das Maß der Vernunft hinaus. Homöopathische Mittel aus den Apotheken zu nehmen und ihnen den Status eines Arzneimittels zu entziehen, wie einige Kritiker fordern, könnte fatale Folgen haben, denn dann würde auch ihre Herstellung nicht mehr streng kontrolliert. Wenn homöo­pathische Mittel nicht unter den aktuell geltenden hohen Standards produziert würden, könnten sie schwerwiegende, mitunter sogar tödliche Nebenwirkungen haben. 2017 starben in den USA zehn Babys, weil Belladonna-Kügelchen noch Rückstände der giftigen Tollkirsche enthielten. Hier wird mit einer völlig unangebrachten Emotionalisierung der Debatte der Sinn des Arzneimittelgesetzes verdreht. Es wird reduziert auf die Aufgabe, zu gewährleisten, dass falsche Therapiewahl aufgrund gesetzlich erlaubten Vorgaukelns unbelegter Wirksamkeitsbehauptungen wenigstens nicht aktiv schädlich sei. Tatsächlich dienen Arzneimittelgesetze aber nicht dazu, für die Hersteller eine Schutzzone zu erzeugen, die es überhaupt erst begünstigt, dass Eltern aufgrund unhaltbarer Wirkversprechen zu diesen Produkten greifen. Vielmehr soll ein Arzneimittelgesetz auch die Wirksamkeit eines Arzneimittels gewährleisten. Sie ist deshalb explizit vom Gesetzestext gefordert:

§ 1 Zweck des Gesetzes
Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen. (Hervorhebung Homöopedia)[21]

Das Problem der in den USA gestorbenen Kinder liegt vor allem darin, dass Eltern überhaupt eingeredet wurde, zahnende Babys würden von Produkten auf der Basis homöopathisch verdünnter Tollkirsche profitieren. Diese Babys hätten die für sie tödlichen Tabletten ohne dieses wissenschaftlich unbegründete Versprechen wahrscheinlich nie von ihren Eltern bekommen. Die unterschiedliche Zulassungshandhabe im Arzneimittelgesetz erzeugt eine problematische Intransparenz beim Verbraucher. Der Schutz vor fehlerhaft produzierten Globuli würde beim Wegfall der Apothekenpflicht zudem – was hier unterschlagen wird – keineswegs gänzlich entfallen, sondern über das Lebensmittelgesetz geregelt.

Die bestehende gesetzliche Sonderbehandlung der Homöopathika gefährdet Kinder also dadurch, dass Eltern überhaupt zu dem Glauben verleitet werden, einerseits wegen der „Harmlosigkeit“ der Mittel zu einer Selbstbehandlung qualifiziert zu sein und andererseits mit den homöopathischen Mitteln spezifisch wirksame Arzneien in der Hand zu haben. Aus diesem Grund empfiehlt das European Academies Scientific Advisory Council (EASAC) in seiner Stellungnahme zur Homöopathie auch klar und deutlich die Rücknahme dieser gesetzlichen Sonderregelung zur Zulassung und Registierung als Arzneimittel ohne Wirksamkeitsnachweis.[B 3] Auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. spricht sich auf dieser Basis in ihrem Positionspapier zur Homöopathie gegen die gesetzliche Sonderbehandlung der Homöopathie aus:

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) stellt die fehlende Evidenz für die Wirksamkeit homöopathischer Behandlungen und Arzneimittel fest. Sie sieht deswegen den bestehenden Umgang mit der Homöopathie in der Arzneimittelzulassung, medizinischen Versorgung, Öffentlichkeit und der medizinischen Lehre kritisch. Die bvmd fordert, dass die Sonderstellung der homöopathischen Arzneimittel im Arzneimittelgesetz genauso wie die Apothekenpflicht durch den Gesetzgeber aufgehoben werden und die Homöopathie aus dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wird.[7]

Es ist schon ein höchst gewagtes Stück Journalismus, solchen Stellungnahmen und allen ihren Unterzeichnern pauschal die Vernunft abzusprechen.

Dass Homöopathika nur aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen als Arzneimittel gelten, macht es für Verbraucher oft intransparent, dass hinter den Produkten keine Wirksamkeitsbelege stehen. Würde die fehlende spezifische Wirksamkeit und damit die fehlende Notwendigkeit solcher Produkte sauber kommuniziert, würde es keine Eltern geben, die für ihr Baby überhaupt die Gabe von Tollkirsche, Arsen oder anderen Giftstoffe in homöopathischen Dosen in Erwägung ziehen. Tragische Todesfälle von Kleinkindern, wie sie aufgrund fehlerhaft hergestellter Homöopathika in den USA zu beklagen waren, würden dadurch ebenfalls ursächlich verhindert. Kritiker stellen deshalb die Apothekenpflicht in Frage, weil der Verkauf über Apotheken dem Verbraucher eine Gleichwertigkeit der Wirksamkeitsnachweise von Homöopathika und anderen Medikamenten vorgaukelt, die aufgrund der gesetzlichen Sonderbehandlung der Homöopathika nicht gegeben ist. Auch das European Academies Scientific Advisory Council (EASAC) fordert in seiner Stellungnahme zur Homöopathie eine einheitliche Regelung und damit den Wegfall von gesetzlichen Sonderregelungen zur Zulassung und Registierung als Arzneimittel ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis.
Homöopathie als Methode aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse herauszunehmen, wie Kritiker außerdem vorschlagen, würde nur verschwindend geringe Einsparungen bringen. Hier fällt unter den Tisch, dass diese Forderung keineswegs durch einzelne Kritiker ausgesprochen wurde, sondern eine klare Empfehlung der Dachorganisation der Europäischen Wissenschaftsakademien, European Academies Scientific Advisory Council (EASAC), an die Regierungen der Mitgliedsstaaten ist, zu denen auch Deutschland gehört:

Evidenzbasierte öffentliche Gesundheitssysteme sollten homöopathische Produkte und Praktiken nur dann erstatten, wenn sie sich durch strenge Tests als wirksam und sicher erwiesen haben.[B 4][6]

Diese wissenschaftlich fundierte Empfehlung beruht, wie man dem Schreiben des Councils entnehmen kann, überhaupt nicht auf der Höhe des Einsparpotentials, sondern auf der Unhaltbarkeit der Versprechen von spezifischen Effekten der Homöopathika und der damit verbundenen Probleme.[B 5]

Kritiker der Homöopathie argumentieren nicht über die Höhe der Ersparnisse, sondern über die Aufwertung der Homöopathie als scheinbar rational begründete Arzneimittellehre durch ihre Präsenz in der Apotheke. Die Apothekenpflicht ist Teil eines Teufelskreises, weil sie dem Patienten vorgaukelt „es müsse etwas dran sein an der Homöopathie, wenn die Mittel in der Apotheke stehen“. So wird die Apothekenpflicht zu einem Grund der Beliebtheit der Homöopathie – und wird ihrerseits wiederum mit dem Hinweis auf die Beliebtheit der Mittel verteidigt.[22]

Es gibt zudem keine rational begründbare Untergrenze, ab der es sinnvoll wäre, die knappen Gelder der Sozialkassen für pseudowissenschaftliche Verfahren auszugeben, so lange es einem Gesundheitswesen unmöglich ist, sinnvolle Maßnahmen für alle Patienten (Brillen, Zahnersatz, Rollstühle, …) voll zu erstatten.

Bislang ist die Bundesregierung – anders als die Regierungen etlicher anderer europäischer Länder – der Empfehlung der Dachorganisation der Europäischen Wissenschaftsakademien, European Academies Scientific Advisory Council (EASAC), nicht nachgekommen. Diese hatte 2017 gefordert, der Homöopathie den Zugang zu den Geldern der Sozialkassen durch Rücknahme der dies ermöglichenden Sonderregelungen zu verbauen, so lange keine wissenschaftliche Evidenz für Effekte über Placebo hinaus vorgelegt wurde.

Streit um Studien

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(Anmerkung: Auf der Webseite des rbb vermerkter Stand vom 19.05.2020)

Die zweite Unterseite des Dossiers unter dem Titel „Streit um Studien“[5] ist als „wissenschaftlicher Hintergrund“ angekündigt und ganz dem Thema Studien gewidmet. Problematisch ist jedoch, dass das Dossier hierbei die wissenschaftliche Methodik bei der Anwendung des Werkzeugs der klinischen Studie mehrfach grob falsch beschreibt – sowohl in Bezug auf einige Aussagen von Studien zur Homöopathie als auch weit über das Thema Homöopathie hinaus.

Mehrfach hinterlassen die Formulierungen den Eindruck, als Wirksamkeitsnachweis würde es genügen, einzelne positive Studien für ein Verfahren zu erzeugen – völlig ungeachtet dessen, wie oft man in anderen Studien daran gescheitert ist. Den wichtigen Unterschied von Rosinenpickerei und einem kritischen Blick auf die Gesamtevidenz kann die Webseite in der aktuellen Fassung – laut rbb dem Stand vom 19. Mai 2020 – so nicht erklären.

Aussage im Dossier Kritikpunkte Der wissenschaftlichen Faktenlage besser entsprechende Formulierung
Es gibt Studien, die Homöopathie wissenschaftlich erforschen. Insgesamt sind es aber noch vergleichsweise wenige, die den Standards entsprechen, die Wissenschaft braucht, um etwas als erwiesen zu betrachten. Diese Aussage ist sehr missverständlich formuliert.

Hier entsteht leicht der Eindruck, es genüge zum Wirksamkeitsnachweis, eine bestimmte Mindestanzahl qualitativ hochwertiger positiver Studien zu generieren. Dem ist aber nicht so. Fällt beim Versuch, solche Studien anzusammeln, gleichzeitig eine große oder noch größere Zahl von Ergebnissen an, in denen keine Effekte zugunsten des getesteten Verfahrens auftraten, dann dürfen diese Arbeiten nicht einfach unter den Tisch fallen. Aussagekräftig ist deshalb nicht das Vorhandensein von Studien mit positiven Effekten, sondern die Frage, wie sich die Gesamtevidenz und die stabile Reproduzierbarkeit solcher Effekte darstellt. Das sollte hier besser deutlich gemacht werden.

Es gibt Studien, die Homöopathie wissenschaftlich erforschen. Auf der Grundlage der Auswertung der Gesamtevidenz finden sich keine zuverlässigen und reproduzierbaren Belege für die Wirksamkeit der Homöopathie bei irgendeinem Krankheitsbild.[6] Aufgrund der grundsätzlichen Methodik klinischer Vergleichsstudien ist das tatsächlich das schlechtestmögliche Ergebnis, das ein Verfahren wissenschaftlich erzielen kann. Es ist das Gesamtbild, das man erhält, wenn man Präparate ohne spezifische Wirksamkeit mit anderen Placebos in vielen und nicht selten schlecht durchgeführten Studien vergleicht.[18][10]
Warum gibt es nicht genügend Studien? Die Darstellung ist nicht richtig.

Zur Homöopathie gibt es sehr viele klinische Studien. Der große Report der australischen Gesundheitsbehörden identifizierte 57 systematische Übersichtsarbeiten für 61 verschiedene Krankheitsbilder. In den Reviews werden insgesamt 176 Einzelstudien untersucht, nach Einbeziehung der Nachmeldungen sogar über 200, deren Daten folglich auch in den NHMRC-Review eingeflossen sind.[23] Diese Menge an Studien ist für eine Einschätzung durchaus ausreichend, besonders wenn man die naturwissenschaftliche Unplausibilität des Verfahrens bedenkt.

Die Überschrift und der Abschnitt darunter sollten als Ganzes entfallen. Sie sind inhaltlich falsch und irreführend.
Wissenschaftliche Studien sind teuer. Pharmazeutische Hersteller holen sich die Kosten dafür über die Preise ihrer Medikamente wieder herein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Wirksamkeits­nachweise in Studien vorzulegen. Anders ist es bei den Herstellern homöopathischer Arzneien. Der Gesetzgeber nimmt sie – u.a. aufgrund der geringen Nebenwirkungen – von dieser Pflicht aus. Deshalb gibt es bei der Homöopathie viel weniger Geld für solche aufwändigen und teuren Studien – was auch einen Vorteil für die Konsumenten hat: Die homöopathischen Arzneien sind in der Regel sehr preiswert. Der Sinn eines Arzneimittelgesetzes ist nicht, unhaltbare Wirkversprechen wenigstens billig zu halten. „Preiswert“ sind die Produkte ohnehin nicht: Homöopathische Einzeldosen in C1000 liegen am Markt zwischen zehn und fünfzehn Euro für ein halbes Gramm Globuli.[24][25] Das entspricht einem Kilopreis von über 20.000 € für ein Produkt, das letztlich reinem Zucker entspricht, der im Laden weniger als einen Euro kostet. Selbst bei den häufiger verkauften 10-Gramm-Gläschen einer C30, wie sie in der Sendung gezeigt werden, summieren sich die sieben bis 10 Euro pro 10-Gramm-Gläschen auf einen Kilopreis von 700 bis 1.000 Euro. Auch das ist für reinen Zucker keineswegs preiswert. Anders als bei der Entwicklung wirksamer Medikamente, die im Voraus anfallende hohe Investitionskosten in der pharmazeutischen Forschung erfordern, bleibt bei Globuliherstellern hiervon erheblich mehr als reiner Gewinn – gerade weil die Hersteller vom Nachweis der Wirksamkeit ihrer Produkte befreit sind. Von den gesetzlichen Sonderregelungen profitiert also vor allem die Industrie hinter den Globuli. Dies hier als Vorteil für den Verbraucher darzustellen, dass man für reinen Zucker nicht noch größere Summen verlangt, ist in geradezu grotesker Weise irreführend.

Homöopathiehersteller versuchten nie, gesetzliche Sonderregelungen durchzusetzen, um die Produkte billig anbieten zu können. Vielmehr drängte man auf juristische Sonderbehandlungen, weil schon damals klar war, dass Homöopathika und Anthroposophika einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.[26][B 6][27]

⇒ Siehe hierzu auch das Kapitel „Einfluss auf die Gesetzgebung und Gesundheitspolitik im Hauptartikel Hufelandgesellschaft

Der Absatz sollte als Ganzes entfallen. Er ist inhaltlich falsch und irreführend.
Hersteller haben keine Studien-Pflicht

Die Studien, die vorliegen, sind also keine „Pflicht“-Studien wie bei den Pharma-Unternehmen, ohne die es keine Zulassung gibt. Sie sind „Kür“-Studien. Ärzte und Wissenschaftler machen sie freiwillig, um ihre eigenen Ergebnisse zu überprüfen und sie anderen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür tragen sie entweder selbst, oder sie werden von Universitäten, Stiftungen oder anderen Fonds gefördert. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind – im Vergleich zur Pharmaindustrie, die einen Großteil aller Medikamenten-Studien finanziert – vergleichsweise gering.

Homöopathiestudien werden nicht aus „Spaß“ oder als „Kür“ durchgeführt. Sie dienen dazu, Öffentlichkeit und Politik gegenüber permanent den Eindruck zu erwecken, ein wissenschaftlicher Nachweis eines homöopathischen Phänomens stünde unmittelbar bevor. Sie haben den Zweck, eine Wissenschaftlichkeit vorzugaukeln, die nicht gegeben ist, weil die Ergebnisse dieser Studien in keiner Weise Auswirkungen auf die homöopathische Praxis haben. Trotz hunderter klinischer Studien zur Homöopathie gibt es nicht eine einzige daraus resultierende von allen Homöopathen anerkannte Erkenntnis für die Behandlungspraxis. Es handelt sich um eine reine „Rechtfertigungsforschung“[28][B 7] mit dem Ziel, die juristisch durchgesetzte Schutzzone möge möglichst lange bestehen. Professor Norbert Schmacke schreibt hierzu in seinem Buch „Der Glaube an die Globuli“:[27]

Weder lassen sich reale Wirksamkeiten in klinischen Untersuchungen nachweisen noch bewirken experimentelle Laborforschungen einen nennenswerten theoretischen Erkenntnisfortschritt. Man könnte auch sagen, dass alternativmedizinische Forschungen folgenlos bleiben, so, als fänden sie in einem abgeschlossenen Raum fernab der Wirklichkeit statt. (…) Der US-amerikanische Chemiker und Nobelpreisträger Irving Langmuir hat solche Unternehmungen unter den Begriff der ‚pathologischen Wissenschaft‘ gefasst.
(…)
Dies ist vermutlich der Hauptgrund, dass Vertreter der Homöopathie so sehr daran interessiert sind, dass die Homöopathie an den Universitäten beforscht wird: Sie erhält damit die endgültige Adelung nach der juristischen Privilegierung. Dass dieselben Vertreter der Homöopathie von klassischen klinischen Studien nichts halten, stört dabei nicht. (…) Der Grundsatz ist außerordentlich einfach: Die momentane Privilegierung der sogenannten besonderen Therapierichtungen steht und fällt mit dem Willen des Gesetzgebers, Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie in einen Schutzraum zu stellen.

Ein Hinweis auf diesen Umstand zeigt sich auch bei den in der homöopathischen Literatur recht häufigen Pilotstudien mit einer sehr kleinen Teilnehmerzahl. Knappe Gelder würden sich darin äußern, dass man zwar mit solchen Pilotstudien auf preiswerte Art vorfühlt, bei welchen Anwendungsgebieten Hauptstudien erfolgversprechend sind – dann aber die beschränkten Resourcen genau dort für aussagekräftige Studien einsetzt. In der Literatur zur Homöopathie ist dies jedoch anders: Auch auf erfolgreiche – aber wegen der geringen Teilnehmerzahl noch nicht belastbare – Ergebnisse in Pilotstudien folgt höchst selten eine Hauptstudie. Stattdessen werden in der Summe mehr Gelder ausgegeben für viele weitere kleine Untersuchungen bei allen möglichen anderen Anwendungsgebieten. Beispielsweise wurden die auch im Dossier zitierten Arbeiten von Jacobs et al. in fast zwei Jahrzehnten zwar immer wieder zitiert – aber nie extern repliziert. In einem anderen Fall, einer Studie des in der Sendung auftretenden Menachem Oberbaum,[29] wird die erfolgreiche Pilotstudie bis heute (Stand 2020) mehr als fünf mal so häufig zitiert wie die gescheiterte Replikation[30] mit einer größeren Teilnehmerzahl. Ein solches Vorgehen passt sehr viel besser zu dem Ziel, Studien zu Marketingzwecken zu produzieren, als zu einer durch knappe Gelder gehinderten echten Bereitschaft, die Homöopathie wissenschaftlich zu testen.

Überschrift und Absatz darunter sollten als Ganzes entfallen. Sie sind inhaltlich falsch und irreführend.
Kritik trifft auch schulmedizinische Studien
(…)Eine Übersichtsanalyse[31] aller medizini­schen Studien, die 2013 veröffentlicht wurde, kam zu dem Schluss: Etwa 45 Prozent der Therapien in der gesamten Medizin sind wahrscheinlich wirksam, nur in zwei Prozent dieser Fälle ist die Sicherheit so groß, dass keine weitere Forschung nötig ist.
Richtig ist, dass schlecht gemachte Studien und eine unzureichende Beleglage auch in der evidenzbasierten Medizin ein Problem sind. Falsch ist, zu suggerieren, in der evidenzbasierten Medizin läge deshalb eine ganz ähnliche Situation wie in der Homöopathie vor. Dieser Eindruck entsteht aber leicht, weil auf die fundamentalen Unterschiede nicht hingewiesen wird:
  • Diesem Vergleich haftet ein systematischer Fehler an: Es ist weniger das Problem, wenn man beim Betrachten verschiedener Therapien auch solche entdeckt, bei denen die Beleglage schlecht ist. Entscheidend ist vielmehr, was passiert, nachdem diese Ergebnisse vorliegen. Dies haben die Autoren aber nicht verglichen. Seit Jahrzehnten bleibt die homöopathische Behandlungspraxis von den negativen Studienergebnissen völlig unbeeinflusst. Ob Ähnliches auch in der evidenzbasierten Medizin der Fall ist, wurde in der zitierten Übersichtsarbeit gar nicht untersucht.
  • Für kein Verfahren der evidenzbasierten Medizin müssen wir postulieren, dass unsere sich im Alltag bewährende Physik wirklich grundlegend falsch oder unzureichend ist. Die Homöopathie widerspricht dagegen umfangreich diesem bewährten Wissen der Naturwissenschaften.[32][14][13]
  • Wenn auch in Cochrane-Reviews eine Mehrheit der Arbeiten noch Forschungsbedarf sieht, dann bedeutet das keineswegs überall, dass unklar ist, ob das fragliche Medikament überhaupt spezifische Effekte hat. Offene Fragen in der medizinischen Forschung können auch Dosierungsoptimierung, langfristige Anwendbarkeit oder den Einsatz bei bestimmten Patientengruppen (Vorerkrankungen, ältere Patienten, Kinder etc.) betreffen. Im Gegensatz dazu ist die Homöopathie am Nachweis einer spezifischen Wirksamkeit ihrer Arzneimittel grundsätzlich gescheitert, ist in einander widersprechende Strömungen zerfallen und im Laufe der Zeit zunehmend in Widerspruch zu gesicherten Erkenntnissen geraten.[6][10][11][12][13][18][19]
  • Durch Institute wie die im Dossier zitierte Cochrane Collaboration[33] oder das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)[34] finden unabhängige kritische Bewertungen der Evidenzlage statt. Mangelnde Evidenz wird als Problem ernst genommen. Immer wieder werden Verfahren und Dosierungen an neue, bessere Ergebnisse angepasst und Präparate auch vom Markt genommen. Homöopathische Lobbyverbände diskreditieren dagegen wissenschaftliche Arbeiten, die auf die fehlende Evidenz hinweisen, und betreiben ihrerseits Rosinenpickerei, indem einzelne handverlesene Arbeiten eine gar nicht so schlechte Evidenzlage zugunsten der Homöopathie vorgaukeln sollen. Die fehlende Evidenz hat keine Auswirkungen auf die homöopathische Behandlungspraxis und die ausgesprochenen Wirkbehauptungen, etwa indem nach Vorliegen negativer oder ergebnisloser Studien die homöopathische Behandlung bestimmer Krankheitsbilder eingestellt oder Präparate vom Markt genommen werden. Stattdessen werden solche Studien ignoriert oder diskrediert, während vereinzelte „positive“ Studien regelmäßig als Nachweis der Wirksamkeit der gesamten Homöopathie (für alle Mittel und alle Krankheitsbilder) ausgegeben werden. In der „Schulmedizin“ wäre dies undenkbar.

Außerdem gilt grundsätzlich: Egal, wie sich nun die Evidenzlage der evidenzbasierten Medizin präsentiert: Sie ändert nichts an der Situation der Homöopathie. Von daher ist der Fingerzeig auf die Evidenzlage bei anderen Verfahren nichts als ein Ablenkungsmanöver, ein „Tu-quoque-Fehlschluss“, manchmal auch als „Whataboutism“[35][B 8] bezeichnet.

Kritik trifft auch medizinische Studien.
In der evidenzbasierten Medizin sind schlecht gemachte Studien und unzureichende Gesamtevidenz ebenfalls oft ein Problem. Dennoch ist die Situation hier ganz anders: Im Wissenschaftsbetrieb werden offene Fragen kommuniziert und ernst genommen. Homöopathische Lobbyverbände immunisieren ihr Verfahren gegen die Widersprüche zum naturwissenschaftlichen Wissen und die nicht reproduzierbar belegbare Überlegenheit gegen Placebo: Behandlungspraxis und Wirkversprechen bleiben unbeeinflusst von den Ergebnissen; gegenüber dem Patienten stellt man einzelne positive Arbeiten in den Vordergrund, unabhängig von ihrer Qualität und Fehleranfälligkeit.[36] Der Verweis auf offene Fragen in der medizinischen Forschung ist hier nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver.
Es gibt aber Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über Placebo hinaus zeigen. Es gibt auch starke Raucher, die ein hohes Alter erreichen. Das ist dennoch kein Beleg dafür, dass Rauchen harmlos wäre.

Auch bei Mitteln ohne spezifische Wirksamkeit ist bei einer großen Anzahl durchgeführter Studien ein gewisser Anteil von Arbeiten zu erwarten, der statistisch signifikante Ergebnisse liefert. Dieser Anteil ist umso größer, je schlechter die Qualität der Studien ist. Aussagekräftig sind aber nicht einzelne, nach dem Wunschergebnis ausgesuchte Arbeiten, sondern die Gesamtevidenz aus allen wissenschaftlichen Untersuchungen eines Verfahrens.

Studien sind statistische Messinstrumente. Man hat zwei (oder mehr) Patientengruppen, in denen die Teilnehmer durch die Randomisierung im Schnitt möglichst ähnliche Ausgangsbedingungen haben sollten. Diese beiden Patientengruppen werden dann verblindet mit verschiedenen Verfahren behandelt. In placebokontrollierten Studien bekommt eine der beiden Gruppen ohne ihr Wissen Placebo, die andere Gruppe – „Verumgruppe“ genannt – das zu testende Verfahren, zum Beispiel individuell ausgewählte Homöopathika. Am Ende des Studienzeitraums wird geprüft, ob sich Unterschiede bei der Genesung zwischen den Gruppen ergeben haben. Von einem „signifikanten Ergebnis“ spricht man dann, wenn ein auf der Basis der Teilnehmer der Studie gefundener Unterschied mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (oft 95 %) nicht zufällig zustande gekommen ist.

In der Praxis hat man aber nie „ideale“ Teilnehmergruppen: Patienten sind nicht alle gleich. Zu kleine oder von Beginn an ungleiche Gruppen, keine oder nicht ausreichende Randomisierung oder Verblindung oder andere selbst minimale Fehler führen leicht dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ergebnis irrtümlich als Arzneimitteleffekt eingestuft wird, weiter steigt.

⇒ Siehe hierzu Hauptartikel Statistische Signifikanz

Einzelne Studien können daher gar nicht „beweisen“, ob ein Verfahren wirklich besser oder schlechter als Placebo ist, weil sie immer nur eine Wahrscheinlichkeitsaussage auf der Basis einer begrenzten Personenzahl darstellen. Und das wohlgemerkt auch dann, wenn die Autoren der Arbeit alles richtig gemacht haben. Wissenschaftlich aussagekräftig ist deshalb erst die Gesamtsicht auf die vorhandene Evidenz, die naturwissenschaftliche Einschätzung und die gesamte Studienlage, so wie sie sich in Systematischen Reviews und anderen Analysen aller Studien darstellt. In dieser Gesamtsicht zeigt sich: Es gibt keine stichhaltigen Argumente dafür, dass Homöopathika etwas anderes als Placebos sind.[6][10][11][12][18][19] Ganz unabhängig davon gibt es mehr als deutliche Hinweise, dass die Homöopathie nicht auf echten Naturphänomenen beruht:

Obwohl bereits die naturwissenschaftliche Unplausibilität für sich genommen ein sehr starkes Argument darstellt, bekam die Homöopathie aufgrund ihrer Beliebtheit bei Patienten durch die Untersuchung in klinischen Studien quasi eine zweite Chance. Klinische Studien hätten auch bei einem komplett unverstandenen Wirkmechanismus Unterschiede zu Placebo messen können. In der Gesamtsicht der Studienlage von mittlerweile über 200 klinischen Vergleichsstudien ergeben sich jedoch in Übereinstimmung mit der naturwissenschaftlichen Vorhersage keine stichhaltigen Argumente dafür, dass Homöopathika etwas anderes sind als Placebos. Alle systematischen Reviews, die die Homöopathie als Ganzes (über alle Anwendungsgebiete) betrachten, bemängeln die schlechte Qualität der Einzelstudien, die leicht dazu führen kann, ein Verfahren zu überschätzen. Immer wieder stellen die Autoren fest, dass kleine statistische Effekte weiter zurückgehen oder ganz verschwinden, wenn man sich auf die qualitativ besseren Arbeiten beschränkt. Bei keinem einzigen Krankheitsbild berichtet auch nur einer der Reviews von stichhaltigen oder in Reproduktionen robusten Belegen einer Überlegenheit gegen Placebo. Zu diesem Ergebnis kamen auch verschiedene Gesundheitsbehörden, etwa die amerikanische Food and Drug Administration (FDA)[20] oder der britische National Health Service (NHS)[11].

Dies wird noch einmal aussagekräftiger durch den Umstand, dass die meisten Studien von Homöopathen selbst durchgeführt wurden – und dies vor allem, um externe Anerkennung zu bekommen. Innerhalb der homöopathischen Lehre braucht man dieses Instrument nicht: die Ergebnisse der Studien haben auf die homöopathische Behandlungspraxis keinen Einfluss. Daraus ist zu folgern, dass die Studien wahrscheinlich bei Indikationen durchgeführt wurden, von denen man annahm, dass sie besonders gut die Wirksamkeit des Verfahrens demonstrieren – siehe etwa die Münchner Kopfschmerzstudie. Wenn das dann selbst dort nicht klappt, dann sagt das Scheitern des Nachweises einer Wirksamkeit sehr viel aus.

Zusätzlich wurde die Studienlage bisher (Stand Anfang 2020) zweimal mit einer weiteren Methode, der sogenannten „p-Kurven-Analyse“ gesichtet. Bei diesem Verfahren wird die Verteilung der p-Werte der Einzelstudien betrachtet, also ob und wie häufig diese eher nahe an der Signifikanzgrenze lagen. Bei statistischen Artefakten ergeben sich für die Ergebnisse andere Verteilungen als bei Ergebnissen, die auf echten Naturphänomenen beruhen. Die Ergebnisse beider unabhängigen Analysen haben die Systematischen Reviews eindrucksvoll bestätigt: Homöopathika sind Placebos.[10][18]

Basierend auf dieser Gesamtevidenz hat das European Academies Scientific Advisory Council (EASAC) – eine Dachorganisation Europäischer Wissenschaftsakademien – eine Stellungnahme zur Homöopathie verfasst. Darin heißt es:

Analyse und Schlussfolgerungen basieren auf hervorragenden wissenschaftsbasierten Bewertungen, die bereits von anerkannten und unparteiischen Stellen veröffentlicht wurden. (…)
Wissenschaftliche Wirkungsmechanismen – wir kommen hier zu dem Schluss, dass die Behauptungen der Homöopathie unplausibel und mit den etablierten wissenschaftlichen Konzepten unvereinbar sind. (…)
Wir stimmen mit früheren umfangreichen Bewertungen überein, die zu dem Schluss kamen, dass es keine bekannten Krankheiten gibt, für die es robuste, reproduzierbare Beweise dafür gibt, dass die Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus wirksam ist.[6][B 9]

Aussagen der Art „es gibt Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über Placebo hinaus zeigen“ oder auch nur „es sei unklar, ob Homöopathika spezifische Effekte haben“, spiegeln diesen innerwissenschaftlichen Konsens in keiner Weise korrekt wieder.

Auch wenn es, allein schon aus statistischen Gründen, einzelne Studien gibt, in denen sich Unterschiede zu Placebo ergaben: In der Gesamtsicht über alle Daten fand keine der vorhandenen Übersichtsarbeiten zur Homöopathie stichhaltige, reproduzierbare Nachweise von Effekten über Placebo hinaus. Zusammen mit anderen Aspekten wie der naturwissenschaftlichen Unplausibilität und dem Zerfall in einander widersprechende Strömungen ergibt sich deswegen ein wissenschaftlich sehr konsistentes Gesamtbild über die Homöopathie.
Die Wissenschaftler gehen immer von einer Hypothese aus und prüfen, ob es dafür Nachweise gibt. Diese Darstellung ist sehr leicht missverständlich, denn sie lässt den Eindruck entstehen, es würde genügen, wenn man nach Daten Ausschau hält, die zur eigenen Hypothese passen. Dem ist aber nicht so. Zu einer wissenschaftlichen Untersuchung gehören auch die Fragen, ob es noch andere Erklärungen für die Beobachtungen gibt oder woran man merken würde, dass die Hypothese falsch ist.

Entsprechend falsch ist die Vorstellung, dass einzelne positive Ergebnisse einen „Nachweis“ darstellen würden. Dass hier wirklich der Gesamtblick auf die Daten entscheidend ist, wird verständlicher, wenn man die Methodik der randomisierten, mehrfach verblindeten und placebokontrollierten Studien genauer betrachtet:

Vergleichsstudien dieser Art, auch superiority trials genannt, beginnen mit einer „Nullhypothese“. Die Nullhypothese ist die Ausgangsannahme, die in der Studie getestet wird. Meist ist es die Annahme, dass ein Verfahren gleichwertig zu einer Placeboanwendung ist. Anschließend vergleicht man die Gruppenergebnisse und prüft, ob eventuelle Unterschiede höchst­wahr­scheinlich nicht zufällig zustande kamen. Für die Datenbasis der Studie – also die begrenzte Teilnehmerzahl – wird dann die Nullhypothese verworfen.

Studien testen also, ob die Annahme, dass Homöopathika Placebos sind, verworfen werden muss. Die Vorgehensweise, durch Tests zu prüfen, ob Homöopathika spezifische Effekte haben, ist eine messtechnisch unmögliche Forderung. Ein tatsächlicher, realer Effekt könnte immer unterhalb einer erreichten Messgenauigkeit liegen. Aus diesem Grund muss die wissenschaftliche Vorgehensweise sein, zu fragen, ob die Annahme, dass keine spezifischen Effekte vorliegen, falsch ist – weil sich reproduzierbar messbare Unterschiede in den Gruppen ergeben.

Selbst einzelne Studien, in denen die Nullhypothese verworfen wurde, stellen wegen des statistischen Charakters dieser Vorgehensweise aber für sich allein genommen keinen Wirksamkeitsnachweis dar. Die Nullhypothese könnte mit einer vom vorher festgelegten Signifikanzniveau abhängigen Wahrscheinlichkeit zu Unrecht verworfen worden sein. Zudem können bei einer begrenzten Teilnehmerzahl immer weitere Gründe für das Auftreten nicht zufallsbedingter Unterschiede vorliegen: Dies kann zum Beispiel gegeben sein, wenn die Gruppen schlecht randomisiert wurden und die Teilnehmergruppen von vorneherein nicht gleichwertig waren.

Weil wissenschaftliche Vorgehensweise immer bedeutet, zu fragen, welche anderen Erklärungen es für die Ergebnisse gegeben haben könnte, ist die Frage der Reproduzierbarkeit von Ergebnissen wichtig: Erst wenn sich die statistischen Unterschiede stabil in Untersuchungen verschiedener Autoren zeigen, spricht das dafür, dass die Nullhypothese wirklich verworfen werden muss.

In der Gesamtsicht der Daten hat kein einziger der Systematischen Reviews zur Homöopathie (Stand Sommer 2020) stichhaltige, reproduzierbare Belege hierfür gefunden. Damit bleibt die Nullhypothese – Homöopathika sind Placebos – auch bestehen. Es anders zu kommunizieren, ist unwissenschaftlich. Entsprechend äußerte sich etwa Prof. Claudia Witt, deren Beobachtungs­studie vom rbb u. a. als Beispielstudie genannt wird, in einem Interview mit dem Schweizer Tagesanzeiger 2015:

„[Die] wichtige versorgungsrelevante Information ist: Es konnte nicht gezeigt werden, dass homöopathische Arzneimittel besser wirken als Placebo.“[38]

⇒ Siehe hierzu den Hauptartikel Systematische Reviews zur Homöopathie - Übersicht
⇒ Siehe hierzu das Kapitel Definitionen im Hauptartikel „Statistische Signifikanz“.

Meist werden die Ergebnisse der mit Homöopathikum bzw. Placebo behandelten Gruppen verglichen. Dabei wird statistisch geprüft, ob die Basisannahme (die sogenannte „Nullhypothese“, dass Homöopathika gleichwertig zu anderen Placebos sind) zumindest für die begrenzte Teilnehmerzahl der Studie aufgrund eventuell eingetretener Unterschiede im Ergebnis verworfen werden muss. Erst wenn dies reproduzierbar – also robust wiederholbar – der Fall wäre, könnte das bei einem unplausiblen Verfahren wie der Homöopathie als Hinweis auf eine Wirksamkeit über Placebo hinaus angesehen werden.[39] Doch zu dem Ergebnis, dass dies gegeben ist, kam keine einzige der bis 2020 durchgeführten Übersichtsarbeiten.
Es gibt Meta-Studien von Wissenschaftlern aus den Reihen der Homöopathen, die alle Studien einer selbstkritischen Betrachtung unterziehen und zu dem Schluss kommen, dass es zwar nur wenige, aber doch einige einwandfrei durchgeführte Studien gibt, die einen Effekt über den Placebo-Effekt hinaus zeigen.
[Anmerkung Homöopedia: Die beiden anschließend angeführten Meta-Studien werden im weiteren Text als Linde (1997) und Mathie (2014) bezeichnet.]
Diese Darstellung ist irreführend, weil sie wieder den falschen Eindruck erweckt, es wäre ein Nachweis einer Wirksamkeit über Placebo hinaus, wenn sich unter vielen Studien einzelne hochwertige Arbeiten finden lassen, in denen es statistisch signifikante Effekte zugunsten der Homöopathika gab. Die Formulierung verschweigt also die enorme Bedeutung der Gesamtsicht auf alle Studien und die Frage nach der stabilen Reproduzierbarkeit von Effekten. Beide genannten Metaanalysen liefern genau in dieser Sichtung der gesamten Evidenz – wie alle anderen (Stand 2020) – keine stichhaltigen Belege einer Überlegenheit von Homöopathika gegenüber Placebo. Mathie (2014) findet zudem noch nicht einmal, wie im Dossier behauptet, dass es „einwandfrei durchgeführte Studien gibt, die einen Effekt über den Placebo-Effekt hinaus zeigen“.

1. Linde (1997)

Die Metaanalyse von Klaus Linde et al. aus dem Jahr 1997[40] wird von Homöopathen oft wegen eines Satzes der Ergebniszusammenfassung als Beleg angeführt. Tatsächlich lieferte auch dieser Review keinen stichhaltigen Nachweis einer Wirksamkeit über Placebo, wie man einem vollständigem Zitat der Interpretation der Ergebnisse durch die Autoren eindeutig entnehmen kann:

Die Ergebnisse unserer Metaanalyse sind nicht mit der Hypothese kompatibel, dass die klinischen Effekte der Homöopathie allein auf Placebo zurückzuführen sind. Allerdings fanden wir in den Studien nur unzureichende Belege dafür, dass die Homöopathie für irgendein bestimmtes Beschwerdebild eindeutig effektiv ist. Weitere Forschung zur Homöopathie ist gerechtfertigt, vorausgesetzt, sie ist rigoros und konsequent.[B 10][40]

In der Summe ergibt sich also bei Linde zwar eine Überlegenheit über Placebo, doch konnte im Review für kein Beschwerdebild eine solche nachgewiesen werden. Der zweite Satz relativiert den ersten also deutlich. Das geht aus der Darstellung im Dossier nicht hervor. Weitere Forschung wird nur unter der Bedingung empfohlen, dass die Studien methodisch hochwertig und aussagekräftig erfolgen möge. Die Auswertung von Mathie (2014) ergibt hier eindeutig, dass Homöopathen diese Aufforderung 17 Jahre lang konsequent umgangen haben.

⇒ Siehe hierzu ausführlich den Abschnitt Systematischer Review von Klaus Linde 1997 im Hauptartikel „Oft gehörte Argumente - Verweise auf konkrete Studien und Experimente“

2. Mathie (2014)

In der Metaanalyse 2014[41] erfüllte nach Ansicht der Autoren keine der untersuchten klinischen Studien die Kriterien für ein niedriges Biasrisiko. Mathie et al. schreiben dies klar in ihrer Arbeit:

Keine Studie wurde mit ‚A‘ bewertet (geringes Risiko eines Bias insgesamt), d.h. keine erfüllte die Kriterien für alle sieben Bewertungsbereiche.[B 11][41]

Dies widerspricht klar der Darstellung im Dossier des rbb. Zur weiteren Auswertung wichen Mathie et al. vom vorgesehenen Protokoll ab und erklärten drei Studien zur „zuverlässigen Evidenz“, die die nächstbeste Einstufung erhalten hatten. Darunter waren jedoch auch so genannte „Pilotstudien“, die üblicherweise nicht als zuverlässige Evidenz eingestuft werden.[42] Trotz dieser ungewöhnlichen Vorgehensweise kommt der Systematische Review nur zu einem höchst vorsichtig formulierten positiven Ergebnis zugunsten der Homöopathie:

Die in der Homöopathie individuell verschriebenen Mittel zeigen möglicherweise kleine spezifische Behandlungseffekte. […] Die generell geringe oder zweifelhafte Qualität der Nachweise verlangt, diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren. [B 12][41]

⇒ Siehe hierzu ausführlich den Hauptartikel Systematische Reviews zur Homöopathie - Mathie (2014)

Beide vom rbb angeführten Systematischen Reviews behaupten also nicht einmal selbst, stichhaltige Belege für eine Wirksamkeit von Homöopathika gefunden zu haben. Die Aussagen von Mathie (2014) sind im Dossier zudem schlicht falsch wiedergegeben.

Wie irreführend die an dieser Stelle des Dossiers betriebene Rosinenpickerei ist, zeigt sich jedoch zusätzlich daran, dass der rbb es vorzieht, seinen Lesern nicht mitzuteilen, dass es von Linde aus den Jahren 1998[43] und 1999[44] zwei weitere Systematische Reviews zur Homöopathie gibt, in denen das Ergebnis deutlich schlechter für die Homöopathie ausfiel: Bereits im Review von 1998 nahm Linde das Ergebnis der Metaanalyse von Shang/Egger aus dem Jahr 2005[45] dahingehend vorweg, dass die Effekte zugunsten der Homöopathie verschwanden, sobald er seine Analyse auf die methodisch hochwertigen Studien beschränkte. Die Untersuchung von 1999 beschäftigte sich genau hiermit und bestätigte ein weiteres Mal diesen Sachverhalt.

Dass Linde selbst seine Metaanalyse von 1997 nicht als Beleg einer Überlegenheit der Homöopathie gegen Placebo sah, geht deutlich aus seinem Leserbrief hervor, den er anlässlich der Präsentation der Meta-Analyse von Shang et al. 2005[45] an die Fachzeitschrift Lancet geschrieben hat:

Unsere Meta-Analyse von 1997 wurde unglücklicherweise von Homöopathen als Beleg dafür missbraucht, dass die Wirksamkeit ihrer Therapie bewiesen sei. Wir stimmen zu, dass die Homöopathie höchst unplausibel ist, und dass die Belege aus placebokontrollierten Studien nicht überzeugend sind.[46]

Tatsächlich unterscheiden sich die Ergebnisse von Reviews der von Linde (1997) und Mathie (2014) nur minimal von den Ergebnissen der Reviews, die Homöopathen öffentlich diskreditieren, wie die Untersuchungen von Shang/Egger (2005)[45] oder der Report der australischen Gesundheitsbehörde von 2015. Aus wissenschaftlicher Sicht ist für die hohe Aussagekraft aber nur ein Sachverhalt entscheidend: In den zahlreichen Systematischen Reviews zur Homöopathie zeichnet sich immer dasselbe Bild ab; keine Arbeit findet solide, reproduzierbare Effekte über Placebo hinaus. Sie ergeben untereinander und mit der restlichen Evidenz ein stimmiges Gesamtbild.

⇒ Siehe hierzu den Hauptartikel Systematische Reviews zur Homöopathie - Übersicht

Es gibt Meta-Studien aus den Reihen der Homöopathen und auch von unabhängigen Wissenschaftlern, die alle Studien einer selbstkritischen Betrachtung unterziehen. Keiner dieser Systematischen Reviews (Stand 2020) fand im Ergebnis stichhaltige und reproduzierbare Belege einer Überlegenheit von Homöopathika gegenüber Placebos. Diese Einschätzung wurde zudem in zwei weiteren Reviews bestätigt, die ein anderes statistisches Auswerteverfahren („p-Kurven-Analyse“) einsetzten. Für die hohe Zuverlässigkeit spricht hier besonders, dass Autoren mit unterschiedlicher Interessenlage über die Jahrzehnte hinweg mit hoher Übereinstimmung zu diesem Ergebnis gekommen sind. Viel unabhängiger kann eine Replizierung eigentlich nicht sein, als die vielen Reviews unterschiedlicher Autoren mit unterschiedlichen Interessenlagen mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen – zumal das Ergebnis im Einklang mit der naturwissenschaftlichen Unplausibilität der Homöopathie ist.
Eine Studie von 2005 kam zu dem Schluss, dass es keine Evidenz für die Homöopathie gibt. Dieser Studie allerdings wird vorgeworfen, sie habe von 110 betrachteten Studien tatsächlich nur acht berücksichtigt. Gemeint ist die Metaanalyse von Aijing Shang, Matthias Egger et al., die 2005 in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet erschien.[45] Die Darstellung im Dossier ist jedoch in mehrfacher Weise irreführend:
  • Sie spricht von einer „Studie“, während es sich um einen sehr ausführlichen Systematischen Review handelt, der somit einer höheren Evidenzklasse[47] zuzuordnen ist, als sie einer einzelnen klinischen Studie zustünde.
  • Sie stellt es so dar, als stünde die Arbeit von Shang/Egger allein, während sie sich in Wahrheit nahtlos in die Ergebnisse aller anderen Systematischen Reviews einreiht. Bereits 1998 fand Klaus Linde ebenfalls, dass die unter Einbeziehung auch der mangelhaften Studien noch auftretenden Effekte zugunsten der Homöopathie verschwanden, sobald er sich bei der Auswertung auf die hochwertigen Arbeiten beschränkte.[B 13][43]
  • Sie stellt es so dar, als wäre die Arbeit methodisch grob fehlerhaft. Richtig ist jedoch nur, dass die positiven Ergebnisse für die Homöopathie aus kleinen, qualitativ schlecht gemachten Studien komplett verschwanden, sobald man sich bei der Analyse der Homöopathiestudien auf die acht größten und qualitativ hochwertigsten Studien beschränkte. Die Beschränkung allein macht eine Metaanalyse nicht methodisch fehlerhaft.

Wiederholt fand sich von Seiten der Homöopathen der Vorwurf, die Begrenzung auf nur acht hochwertige Studien sei dem gewünschten Ergebnis geschuldet gewesen. Hätte man mehr oder andere Studien gewählt, hätte die Metaanalyse durchaus positive Effekte zugunsten der Homöopathie ergeben. Anstatt dies unkritisch zu übernehmen, sollte man dem Leser erklären, dass es eine wichtige Aufgabe einer Metaanalyse ist, die Qualität der existierenden Studien zu bewerten und – auf dieser Bewertung aufbauend – die Evidenz zusammenfassend zu beurteilen.[48]

Der Mathematikprofessor Ulrich Berger erklärt auf seinem Scienceblog,[48] warum gerade die in Zusammenarbeit mit dem damaligen Statistiker der Carstens-Stiftung, Rainer Lüdtke, veröffentlichte Kritik[49] an der Arbeit von Shang und Egger diesen Einwand als nicht haltbar entlarvt:[B 14]

Homöopathen hatten lange spekuliert, dass Egger et al. ihre Parameter möglicherweise erst im Nachhinein so festgelegt hatten, dass die am Ende eingeschlossenen großen und methodisch guten Homöopathiestudien keine Signifikanz aufweisen. Die Daten von Lüdtke-Rutten zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Wie aus der Beschreibung der folgenden Abbildung [gemeint ist Fig. 2 der Arbeit von Lüdtke und Rutten (Anmerkung Homöopedia)] aus ihrem Papier hervorgeht, kann man zu den acht großen Studien bis zu fünf kleinere mit einschließen, bevor der small study bias zuschlägt und das OR[B 15] signifikant wird.
Es wird noch deutlicher: Verwendet man eine alternative statistische Methode (Metaregression), so verschwindet jegliche Signifikanz in den 21 hochqualitativen Studien. [Gemeint ist Fig. 3 der Arbeit von Lüdtke und Rutten (Anmerkung Homöopedia)]
Wie steht es mit der Untergruppenanalyse, die Lüdtke-Rutten vorgenommen hatten? Bei Analysen von ex post ausgewählten Untergruppen besteht stets die Gefahr, durch multiples Testen falsch positive Befunde zu erhalten oder infolge von (bewusster oder unbewusster) Voreingenommenheit selektiv zu analysieren. Trotz dieser Gefahren finden Lüdtke-Rutten nur in einer einzigen Untergruppe von hochqualitativen Studien ein signifikantes Resultat – bei „molekularen Verdünnungen“, also bei Tiefpotenzen, die noch Wirkstoffe enthalten. Hochpotenzen? Fehlanzeige. Klassische Homöopathie? Fehlanzeige.[48]

Besonders problematisch wird die Formulierung im Dossier noch einmal dadurch, dass man nur wenige Zeilen darüber die Arbeit von Mathie (2014) anführt, ohne hier zu thematisieren, dass Mathie aus der Vielzahl der dort betrachteten Studien zunächst überhaupt keine hochwertige identifiziert, dann aber seine Auswertung auf nur drei ganz offensichtlich im Nachhinein zur „zuverlässigen Evidenz“ erklärte Studien stützt.

Insgesamt ist diese Diskussion jedoch müßig. Das Dossier sollte sich nicht dem Ablenkungsmanöver der Homöopathen von der Stimmigkeit der Gesamtevidenz ablenken lassen, indem man fragt, wie die Statistik ausgesehen hätte, wenn man eine Studie mehr in die Schlussbetrachtung hätte einfließen lassen: Selbst dann wird man aus den Daten eben keine stichhaltigen, replizierbaren Belege einer Placeboüberlegenheit machen. Eine Webseite, die selbst den Anspruch erhebt, den wissenschaftlichen Hintergrund zu liefern, hätte die Stimmigkeit der Gesamtevidenz erklären müssen. In genau diese Gesamtsicht der Evidenz, auch unter Berücksichtigung neuerer Daten, fügt sich das Ergebnis der Shang/Egger-Metaanalyse nahtlos ein.[14][B 16]

Der Absatz sollte als Ganzes entfallen. Er ist inhaltlich falsch und irreführend.
Die australische Regierung unternahm den Versuch einer Gesamt-Bewertung. Der offizielle Bericht 2015 stellt fest: Es gibt keinen Nachweis für die Wirksamkeit der Homöopathie.

Dann stellte sich heraus, dass es einen zweiten Bericht gibt, der 2012 im Auftrag der australischen Regierung fertiggestellt, aber nicht erschienen war. Auf Initiative des Ombudsman of the Commonwealth wurde er 2019 veröffentlicht. Diesem Bericht zufolge gibt es eine ermutigende Evidenz für die Homöopathie.

Diese Darstellung ist grob falsch.
  1. Bei dem Papier von 2012 handelt es sich um einen aufgrund mehrerer Mängel nicht weiter verfolgten ersten Entwurf („Draft“) und gerade nicht um einen ebenfalls „fertiggestellten“ eigenständigen Bericht. Die Geschäftsführerin des National Health and Medical Research Council (NHMRC), Prof. Anne Kelso, stellt dies im Begleitschreiben, das zusammen mit dem kommentierten Entwurf veröffentlicht wurde, sehr deutlich fest.[B 17][50] Zu den damaligen Kritikpunkten – das geht aus den umfangreichen an den Text angefügten Anmerkungen klar hervor – gehörte auch die Verwendung des nicht näher definierten Begriffes der „ermutigenden Evidenz“.
  2. Es ist nicht einmal korrekt, dass der erste Entwurf „ermutigende Evidenz für die Homöopathie“ gefunden hätte. Dieser Begriff wird auch im Draft-Report nicht auf die gesamte Homöopathie bezogen, sondern lediglich auf fünf Anwendungsgebiete. Diese waren Fibromyalgie („Weichteilrheuma“), Mittelohrentzündung, postoperativer Darmverschluss, Infektionen der Atemwege und die Behandlung der Nebenwirkungen von Krebstherapien. Für alle anderen Anwendungsgebiete – und damit für auch im Dossier erwähnte Behandlung von Migräne, Schlafstörungen und Neurodermitis – ist nicht einmal das der Fall.[50]

Ganz unabhängig davon, dass die Reviewer des NHMRC konkrete Kritikpunkte zur Methodik der Bewertung zu allen fünf Krankheitsbildern hatten, muss festgehalten werden, dass der Berichtsentwurf nirgends von belastbaren Belegen für eine über Placebo hinausgehende Wirksamkeit der Homöopathie spricht. Nirgends erwähnt man „belastbare Evidenz“ („solid evidence“), „überzeugende Evidenz“ („convincing evidence“) oder „zuverlässige Evidenz“ („reliable evidence“). Die Darstellung, dass der erste Entwurf des Reports ganz andere Ergebnisse geliefert habe als die offizielle Version, ist nicht korrekt.

Es ist sehr bedauerlich, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender wie der rbb hier unkritisch der Verschwörungsdarstellung des britischen Homöopathenverbandes folgt (von dessen Webseite der Draft-Report verlinkt wird), anstatt die wissenschaftliche Einschätzung der australischen Bundesbehörde an den Leser weiterzugeben. Die Betrachtung des Begleitschreibens von Anne Kelso sowie der erklärenden Anmerkungen im Originaltext hätte den Sachverhalt eigentlich schnell aufklären müssen.

⇒ Siehe hierzu ausführlich den Hauptartikel NHMRC Draft Report

Die australische Regierung unternahm 2015 den Versuch einer Gesamt-Bewertung. In einer Durchsicht von über 50 Übersichtsarbeiten fanden sich keine belastbaren Belege für eine über Placebo hinausgehende Wirksamkeit der Homöopathie.

Homöopathie in Zahlen

Es ist richtig, dass die genannten Zahlen zu den Ausgaben für Homöopathika und die damit verbundenen Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen klein sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten im Gesundheitswesen. Trotzdem lenkt diese Darstellung von den eigentlichen Problemen ab, erwähnt die Argumente der Kritiker nicht einmal und ist deshalb irreführend.

  1. Den wissenschaftlichen Kritikern der Homöopathie geht es bei der Forderung nach dem Ende der gesetzlichen Sonderregelungen um die Problematik einer falschen Signalwirkung für Patienten. Es suggeriert, „es müsse etwas dran sein“, wenn es als scheinbar gleichwertiges Arzneimittel in der Apotheke steht. Gerade weil die meisten Patienten nicht um die gesetzlichen Sonderregelungen wissen, wird durch die bestehenden Regelungen intransparent, dass hier Präparate mit einem wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis neben solchen stehen, die wissenschaftlich komplett unplausibel sind und die von einem solchen Nachweis sogar vom Gesetzgeber befreit wurden. Das Arzneimittelgesetz sollte es dem Patienten aber nicht gezielt erschweren, solche Unterschiede zu erkennen.
  2. Es gibt keine rational begründbare untere Grenze, ab der Geldverschwendung keine solche mehr ist. Auch 20 Millionen Euro, die man den Sozialkassen für unplausible und unwissenschaftliche Verfahren entnommen hat, könnten – an anderer Stelle eingesetzt – den Patienten mehr helfen. Egal, wie wenig: Es bleibt problematisch, die Erstattung wissenschaftlich widerlegter, esoterischer Verfahren zu erhalten, während bei nachweislich wirksamen und notwendigen Maßnahmen – darunter Brillen und Zahnersatz – wegen leerer Kassen hohe Zuzahlungen vom Patienten verlangt werden.

Auf der Übersichtsseite genannte Studien

Auch wenn im Unterkapitel „Streit um Studien“ im Text wenige weitere Veröffentlichungen erwähnt werden, so besteht der ins Auge fallende „Überblick über die Studienlage“ doch nur aus der Nennung von fünf handverlesenen Arbeiten. Mit „Rosinenpickerei“[51] solcher Art findet man in praktisch jeder umfangreichen Datenbank auch ein paar Ergebnisse, die ins gewünschte Bild passen. Ein sauberes Vorgehen besteht aber nicht darin, aus einem Stapel Studien diejenigen herauszuziehen, die zu der Geschichte passen, die man erzählen möchte. Ein Studienüberblick muss zu einer konkreten Forschungsfrage passen, auf der Sichtung der gesamten Literatur beruhen und die relevanten Quellen nach nachvollziehbaren Kriterien auswählen. Wo dies zu aufwändig ist, sollten Übersichtsarbeiten angeführt werden, in denen dies geschehen ist. Die australische Bundesbehörde untersuchte beispielsweise in ihrem Bericht über 50 Übersichtsarbeiten mit rund 200 darin enthaltenen Einzelstudien.[12] Dem Leser hier ganze fünf Arbeiten als repräsentativ vorzustellen, wäre selbst dann auf problematische Weise verzerrend, wenn es sich durchgehend um aussagekräftige und hochwertige Einzelstudien handeln würde. Wie im Folgenden gezeigt wird, ist nicht einmal das der Fall. Die Diskussion um einzelne, die Aussagekraft einer Studie in Frage stellende Details ist jedoch als Ganzes eigentlich unwichtig. Eine solch umfassende Datenlage kann durch fünf Studien nie korrekt wiedergegeben werden.[47]

Vielmehr sollte dem Leser an dieser Stelle von einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt genau das erklärt werden: Dass bei einer großen Zahl von Studien auch dann einige positive Ergebnisse zu erwarten sind, wenn die Mittel wirkungslos sind, so dass die einzig korrekte Vorgehensweise ist, die Gesamtsicht auszuwerten. Gerade weil es nicht die Aufgabe eines Journalisten ist, wissenschaftliche Ergebnisse zu beurteilen, sollte man den Leser auf die Stellungnahmen wissenschaftlicher Gremien wie des European Academies Scientific Advisory Council (EASAC)[6] zur Homöopathie hinweisen, die auf der Durchsicht dieser Daten durch mehrere unabhängige wissenschaftliche Gremien gefällt wurde.

Trotz dieses grundsätzlichen Sachverhaltes sollen die fünf genannten Arbeiten kurz näher betrachtet werden.

Homöopathie bei Fibromyalgie – Pilotstudie von Bell

In der Studie von Iris Bell et al. aus dem Jahr 2004[52] bezeichnen die Autoren ihre Arbeit selbst eher als Pilotstudie denn als klinische Studie.[B 18] Pilotstudien haben oft kleinere Teilnehmergruppen und untersuchen eine Vielzahl von Auswerteparametern. Sie dienen praktisch als preiswertere Voruntersuchungen der Klärung eines optimalen Vorgehens in einer der Untersuchung zeitnah folgenden klinischen (Haupt-)Studie. Ihnen ist also eine Vorläufigkeit der Ergebnisse immanent, weshalb sie in aller Regel nicht als aussagekräftig genug für Schlussfolgerungen für die Behandlungspraxis eingestuft werden.[42][B 19] Diese Einschränkungen gelten auch für die vorliegende Studie, was der Webseite des rbb jedoch nicht zu entnehmen ist. Problematisch an der Studie ist zudem, dass die Effektstärke in allen untersuchten Werten sehr gering war und erst durch Umrechnung bei einigen der untersuchten Parameter statistische Signifikanz ergab. Die Ergebnisse lesen sich dadurch insgesamt positiver für die Homöopathie als sie eigentlich waren.

⇒ Eine ausführliche Besprechung der Studie von Iris Bell et al. findet sich auf dem Blog von Dr. Norbert Aust „Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie“ unter der Überschrift „Homöopathische Therapie von Fibromyalgie – Fisher (1989) und Bell (2004)“ (externer Link, aufgerufen am 24. September 2020))

Langzeitbeobachtungsstudie von Witt

In einer multizentrischen Langzeitbeobachtungsstudie[53][B 20] stellten Claudia Witt et al. 2008 die Entwicklung einer großen Gruppe Patienten mit hauptsächlich chronischen Beschwerden (wie Allergien, Migräne oder Neurodermitis) nach einem insgesamt achtjährigen Beobachtungszeitraum vor. Den Patienten war gemeinsam, dass sie zumindest zeitweise und oft zusätzlich zu anderen Maßnahmen homöopathisch behandelt worden waren. Ein großer Teil der Patienten berichtete über deutliche Verbesserungen. Viele Patienten zeigten sich mit der homöopathischen Behandlung zufrieden.

Ein solches Ergebnis widerspricht dem Placebocharakter der Homöopathika jedoch nicht. Die Autoren machen in ihrer Studie auch deutlich, dass das nicht Gegenstand der Untersuchung war:

Da die Patienten im Studienzeitraum auch konventionelle und andere komplementäre Therapien anwenden durften, können die beobachteten Verbesserungen nicht allein der homöopathischen Behandlung zugeschrieben werden. Das Ziel dieser Studie war es jedoch nicht, die Wirksamkeit der homöopathischen Arzneimittelbehandlung zu untersuchen, sondern vielmehr eine unverfälschte Abbildung der gegenwärtigen homöopathischen Gesundheitsversorgung und ihrer Ergebnisse in der Routineversorgung zu liefern.[53][B 21]

In die in der Studie ermittelte Zufriedenheit der Patienten mit der Homöopathie fließt auch das therapeutische Setting aus den empathisch geführten und sehr ausführlichen Anamnesegesprächen ein. Eine später in Oxford durchgeführte Vergleichsstudie zeigte, dass der Patientennutzen aus dieser Gesprächssituation stammt und nicht aus den homöopathischen Arzneien.[54] Dieser Einschätzung schloss sich auch Claudia Witt 2015 in einem Interview an, das sie dem Schweizer Tagesspiegel gab:

…die wichtige versorgungsrelevante Information ist: Es konnte nicht gezeigt werden, dass homöopathische Arzneimittel besser wirken als Placebo. (…) Wir haben in einer grossen Beobachtungsstudie die gesamte homöopathische Behandlung mit Arztgespräch und Diagnosestellung untersucht und bei chronisch kranken Patienten grosse Effekte gefunden. Bringe ich das zusammen mit der bereits geschilderten Evidenzlage, wird klar: Da muss was anderes wirken als die Arzneimittel. Die Homöopathie hat eine besondere Arzt-Patienten-Interaktion. Daraus könnte man interessante Anregungen für die Medizin insgesamt übernehmen. [38]

Ein entsprechendes Fazit hätte man dem Leser auch auf der Webseite des rbb mitgeben müssen.

ADHS-Studie von Frei

Die Ergebnisse der Studie von Heiner Frei et al. aus dem Jahr 2005[55] sind keineswegs so aussagekräftig, wie sie in der Beschreibung des rbb klingen. Zudem stellt die Arbeit nur eine von mehreren Studien zum Thema dar. Übersichtsarbeiten über alle diese Studien finden in der Summe keine statistisch signifikanten Unterschiede zu Placebo.

Die Studie von Frei erfüllt den beschriebenen Standard „einer randomisierten, placebokontrollierten, doppelblinden Crossover-Studie“ nur über wenige Wochen: Die Studie beginnt mit einem längeren Screening-Zeitraum, in dem es keine Kontrollgruppe und entsprechend weder Randomisierung noch Verblindung gab. Der wesentliche Teil der in der Studie beschriebenen Besserungen stammt bereits aus dem unverblindeten Screening und damit aus einem Zeitraum, in dem die Studie die Kriterien, die an hochwertige Studien gestellt werden, nicht erfüllt. Dass die Ergebnisse aus dieser Phase so gut sind, liegt aber daran, dass nur Kinder in die sich anschließende placebokontrollierte Phase und damit in die Studie eingeschlossen wurden, bei denen sich eine Mindestverbesserung eingestellt hatte.

Kinder, die einen vorab definierten Verbesserungsgrad erreichten, nahmen anschließend an einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Crossover-Studie teil, um die Verschlechterung unter Placebo zu untersuchen.[B 22][55]

Dieser für die Einordnung der Ergebnisse wichtige Punkt bleibt bei vielen Zitaten der Studie – und so eben auch beim rbb – unerwähnt. Die Ergebnisse aus der Crossover-Phase selbst waren nicht überzeugend: die Unterschiede der Gruppen sind nur sehr knapp statistisch signifikant.[B 23] Noch problematischer ist jedoch, dass der Verlauf der Veränderungen während dieser Phase in drei von vier Ästen nicht zu der Annahme passt, Homöopathika seien gezielt wirksam.

Vor allem aber ist es höchst irreführend, hier eine Einzelstudie anzuführen. Seit Jahren gibt es zur homöopathischen Behandlung von ADHS eine Cochrane-Übersichtsarbeit. Diese gehört einer wesentlich höheren Evidenzklasse[47] an, findet aber in der Gesamtsicht aller Studien – einschließlich der Arbeit von Frei – bei ADHS keine robusten und stichhaltigen Nachweise für eine Überlegenheit von Homöopathie gegenüber Placebo.[56] Auch der große Report der australischen Gesundheitsbehörde zur Homöopathie[12] kommt zu diesem Ergebnis.

Eine solche Gesamtsicht über alle Arbeiten ist wesentlich aussagekräftiger als eine einzelne Studie mit letztlich durchwachsenen Ergebnissen.[47] Seriös hätte man entsprechend über diesen Cochrane-Review berichten müssen, nicht über eine letztlich willkürlich herausgepickte Einzelarbeit.

COPD-Studie von Frass

Die Studie zu künstlich beatmeten Patienten auf der Intensivstation von Professor Michael Frass aus dem Jahr 2005[57] wird sowohl im Sendebeitrag als auch im Dossier vorgestellt.

Von insgesamt 50 auf der Intensivstation künstlich beatmeten COPD-Patienten[B 24] erhielt ein Teil der Patienten homöopathisches Kaliumdichromat in der Potenz C30, die anderen Patienten Placebo. Die Studie berichtet, dass die Menge des bei den Patienten abgesaugten Sekrets in der Homöopathiegruppe am zweiten Tag signifikant geringer war als in der Vergleichsgruppe. Außerdem konnte der Beatmungsschlauch früher entfernt werden und die Patienten mussten weniger lang in der Intensivstation bleiben.

Da die Patienten alle mit demselben Homöopathikum behandelt wurden, kann von der Anwendung klassischer oder individualisierter Homöopathie in dieser Arbeit nicht die Rede sein. Zudem enthält die Studie nur sehr wenig wirklich konkrete Daten über die Patienten; die angegebenen Werte sind unklar oder sogar widersprüchlich.[58][59]

Beispielsweise liegt der angegebene Durchschnittswert für den Schweregrad der COPD in beiden Gruppen nur knapp über „1“, dem Wert für leichte COPD. Patienten mit leichter COPD müssen in aller Regel aber noch nicht zu Hause mit Sauerstoff beatmet werden. Genau dies war aber bei nicht wenigen der Patienten pro Gruppe der Fall, in der Placebogruppe fast doppelt so oft wie in der Homöopathiegruppe. Die in der Studie angegebenen Werte für die vor der intensivmedizinischen Behandlung bestehende Schwere der COPD erscheinen deshalb viel zu niedrig; die fast doppelt so hohe Zahl an Patienten in der Vergleichsgruppe, die Sauerstoff benötigten, lässt insgesamt an der Vergleichbarkeit der (ohnehin sehr kleinen) Gruppen zweifeln.

Für die Bestimmung der abgesaugten Sekretmenge, die man sehr exakt mit der Tagesmenge in Millilitern angeben könnte, wählen die Autoren völlig unnötig eine unscharfe Einteilung in drei Mengenklassen (Grad 1 = 1 bis 5 ml; Grad 2 = 6 bis 10 ml; Grad 3 = 11 bis 15 ml) und berücksichtigen zudem nicht, dass in der Homöopathiegruppe öfter abgesaugt wurde. Wie viel Sekret pro Patient tatsächlich abgesaugt wurde, ist deshalb nur schwer nachvollziehbar und insgesamt weit weniger klar als es möglich gewesen wäre. Inwieweit die Sekretbildung den Zeitpunkt der Entfernung des Beatmungsschlauches und die Verlegung der Patienten weg von der Intensivstation beeinflusste, oder ob hier andere Faktoren bei der Entscheidung der Ärzte maßgeblich waren, ist in der Arbeit nicht dargelegt. Damit bleibt offen, warum dieses Auswertekriterium überhaupt etwas mit dem Homöopathikum zu tun haben sollte.

Aufgrund dieser Mängel beschrieb der als Professor für chirurgische Onkologie tätige David Gorski[60] auf seinem Wissenschaftsblog die Arbeit als …

… eine sehr fragwürdige Studie, bei der unklar ist, ob Behandlungs- und Kontrollgruppe wirklich vergleichbar waren.[B 25][58]

In einem „Letter to the Editor“ an die Fachzeitschrift Chest, in der die Arbeit von Frass erschienen war, wurde die Empfehlung wirkstofffreier homöopathischer Hochpotenzen für lebensbedrohlich erkrankte Patienten auf der Intensivstation als gefährlich kritisiert:

Es ist eine Sache, die Homöopathie als harmlose Exzentrik des 19. Jahrhunderts wegen ihres Placebo-Effekts bei harmlosen, sich selbst limitierenden Erkrankungen wie Erkältungen zu tolerieren. Es ist etwas völlig anderes, sie für schwerkranke Patienten zu empfehlen. Das ist schlichtweg gefährlich.[B 26][61]

Es ist auch diese Überschätzung durch Homöopathen, ihre Kügelchen trotz der vorhandenen Evidenz, die gegen eine Überlegenheit gegenüber Placebo spricht, bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten überhaupt ins Spiel zu bringen, die EASAC[6] und andere wissenschaftliche Kritiker an der Homöopathie so bedenklich sehen. Dass der rbb dennoch gerade eine solche Anwendung durch ihre Erwähnung sowohl im Sendebeitrag als auch im Dossier bekannt macht und damit gutheißt, zeigt, wie wenig man das Gefährdungspotential einer Überschätzung eines Placeboverfahrens bei der Zusammenstellung der Sendung und der Webseite ernst genommen hat.

Metaanalyse von Jacobs

Jennifer Jacobs veröffentlichte 2003 eine Metaanalyse, in der sie die Ergebnisse ihrer drei eigenen Studien zur homöopathischen Behandlung von Durchfall bei Kindern zusammenfasste.[62] Während die erste, eine Pilotstudie aus dem Jahr 1993[63] bei der Dauer des Durchfalls zwischen der Homöopathie- und der Placebogruppe noch keine signifikanten Unterschiede erbracht hatte, war dies in den beiden anderen Arbeiten gelungen. Diese waren mit etwas größeren Teilnehmerzahlen in Nicaragua[64] und in Nepal[65] durchgeführt worden. Der Metaanalyse ging also keine Literatursuche voraus und es wurden auch keine Arbeiten anderer Autoren eingeschlossen. Zusammengefasst sind lediglich die eigenen Ergebnisse der Autorin. Dabei ergeben sich in der Summe wegen der höheren Zahl der Kinder bessere Werte für die Signifikanz.

Klaus Linde stuft in seinem Systematischen Review 1997 die Nicaragua-Studie aus dem Jahr 1994 als hochwertig ein,[40] während andere Autoren deutliche Qualitätsmängel erkennen. In einem Leserbrief an das Journal Pediatrics, in dem auch die Arbeit von Jacobs[64] erschienen war, kritisieren Wallace Sampson und William London verschiedene Aspekte der Studie und legen Argumente vor, aufgrund derer sie die Schlussfolgerung der Studie, dass die Homöopathie bei Durchfallerkrankungen im Kindesalter wirksam sei, für nicht gerechtfertigt einstufen. Zusammenfassend schreiben sie:[66]

Der Artikel gibt vor, einen statistisch signifikanten Unterschied zu zeigen, den die Behandlungsgruppe gegenüber den Kontrollen hat. Der Bericht weist folgende Fehler auf: 1) Zweck, 2) Methode, 3) Diagnose und Behandlungsauswahl, 4) Interpretation der Ergebnisse und 5) redaktionelle Kommentare der Autoren. Der berichtete Unterschied zwischen der Behandlungs- und der Kontrollgruppe ist von zweifelhafter Signifikanz.[B 27][66]

Tatsächlich räumen auch Jacobs et al. in der Metaanalyse ein, dass die in den Einzelstudien erfolgte Randomisierung keine gleichwertigen Patientengruppen geschaffen hatte: es gab signifikante oder nahezu statistisch signifikante Unterschiede im Alter, Gewicht und der Größe der Kinder.[62] Die Kinder der Homöopathiegruppe waren in der Nicaragua-Studie[64] im Durchschnitt älter. Zudem waren mehr Kinder zuvor konventionell behandelt worden. Auch in der Nepal-Studie[65] zeigen die Eingangsdaten, dass die Randomisierung erneut keine gleichwertigen Gruppen geschaffen hat, denn auch in dieser Studie waren die Kinder der Homöopathiegruppe im Schnitt älter.[67] In den Arbeiten wird nicht diskutiert, inwiefern diese Unterschiede das Ergebnis beeinflusst haben. Die Effekte sind in beiden Studien ohnehin nicht sehr groß: Die Gruppen liegen nur wenige Stunden auseinander. Der Begriff „signifikantes Ergebnis“ bezieht sich allein auf die Unwahrscheinlichkeit, ob das Ergebnis zufällig zustande kam, nicht aber auf die Frage, ob der Unterschied zwischen den Gruppen wirklich für die Patienten eine deutliche Verbesserung darstellt. Zudem wirft die Ungleichheit der Gruppen in Bezug auf die Eigenschaften der Kinder auch die Frage auf, inwieweit noch davon ausgegangen werden kann, dass die Gruppen bezüglich der Schwere der Erkrankungen gleich waren. Völlig unangesprochen bleibt in den Studien ohnehin die Frage, ob man den Kindern mit anderen Methoden nicht noch besser hätte helfen können.

In ihrem Systematischen Review von 2007 weisen Umut Altunç et al.[68] zudem darauf hin, dass die Ergebnisse insgesamt durchwachsen waren und alle vorhandenen klinischen Studien, die sich mit Durchfallerkrankungen bei Kindern beschäftigen, von denselben Autoren stammen und somit auch Jahre später eine unabhängige Replikation aussteht. Insgesamt kommen sie zu der Einschätzung, dass die Evidenz aus den klinischen Studien nicht überzeugend genug ist, um eine Empfehlung für die Homöopathie auszusprechen.

Fazit

Im Gegensatz zu den privaten Fernsehsendern hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen einen Bildungsauftrag und sieht in der Folge auch darin seinen besten Rechtfertigungsgrund:

Der Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt insbesondere darin, auch Angebote zur Verfügung zu stellen, die der private Rundfunk aufgrund seiner kommerziellen Ausrichtung weder in gleicher Quantität noch Qualität anbieten kann. Insbesondere starke Informationsangebote sind die Markenzeichen der ARD und bieten den Menschen verlässliche und vertrauenswürdige Orientierungspunkte in einer zunehmend unübersichtlich werdenden Medienwelt.[69]

Diesem Anspruch (und seinem eigenen Titel: „Die Wahrheit über …“) wird das Dossier des rbb zur Homöopathie in keiner Weise gerecht. Der hohe Grad der Übereinstimmung der Ergebnisse der Systematischen Reviews untereinander sowie mit der naturwissenschaftlichen Unplausibilität und der darauf aufbauende internationale wissenschaftliche Konsens zur Homöopathie bleiben unerwähnt. Weder erfährt der Leser von der Existenz der Stellungnahme der Dachorganisation Europäischer Wissenschaftsakademien (EASAC) zur Homöopathie,[6] noch von ihrem Inhalt, noch von der Einschätzung verschiedener wissenschaftlicher Gremien, auf die er sich stützt. Statt wirklich einen Überblick über die Evidenz zu geben, die der einhelligen Einschätzung von Wissenschaftlern vieler Nationen zugrunde liegt, betreibt man Rosinenpickerei, stellt die wissenschaftliche Methodik umfangreich falsch dar und wiederholt unkritisch Verschwörungsbehauptungen homöopathischer Lobbygruppen.

Zu empfehlen ist eine durchgehende Überarbeitung des gesamten „Dossiers“ mit dem Ziel einer Anpassung an die vorliegende Gesamtevidenz und die darauf beruhende wissenschaftliche Einschätzung der Homöopathie.



Quellen- und Literaturangaben
  1. Webseite des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb): Vorstellung der Beitragsreihe Die Wahrheit über… (Link, aufgerufen am 31. August 2020)
  2. 2,0 2,1 2,2 Webseite des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb): Webseite des Sendebeitrags Die Wahrheit über… Homöopathie, auf der man den Film auch ansehen kann. (Link, aufgerufen am 31. August 2020). Auf der Webseite findet sich das Skript zum Sendebeitrag einschließlich der Quellenangaben.
  3. 3,0 3,1 Webseite des rbb: Dossier zur Homöopathie, Übersichtsseite (Link, aufgerufen am 9. September 2020)
  4. 4,0 4,1 Webseite des rbb: Dossier zur Homöopathie, Unterseite „Wirksame Medizin oder Zuckerkügelchen?“ (Link, aufgerufen am 9. September 2020)
  5. 5,0 5,1 Webseite des rbb: Dossier zur Homöopathie, Unterseite „Streit um Studien“ (Link, aufgerufen am 9. September 2020)
  6. 6,00 6,01 6,02 6,03 6,04 6,05 6,06 6,07 6,08 6,09 6,10 6,11 6,12 Stellungnahme des European Academies Scientific Advisory Council (EASAC) zur Homöopathie von 2017 (PDF, aufgerufen am 25. Juli 2020)
  7. 7,0 7,1 Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.; Positionspapier Homöopathie vom 16.05.2020 (PDF, aufgerufen am 25. September 2020)
  8. 8,0 8,1 Türp, J. C., and Guido Schwarzer: „Zur Wirksamkeit therapeutischer Massnahmen: der Post-hoc-ergo-propter-hoc-Trugschluss“, Schweiz Monatsschr Zahnmed (2003): 36-46 (PDF, aufgerufen am 9. September 2020)
  9. 9,0 9,1 Artikel „So fragwürdig ist die Zulassung von homöopathischen Mitteln“ auf der Webseite des WDR-Wissenschaftsmagazins „Quarks“ (Link, aufgerufen am 19. September 2020)
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 10,4 10,5 10,6 Prochaska, Nicole: „p-hacked homeopathy?“, Masterarbeit an der Universität Wien (PDF, aufgerufen am 20. Juli 2020)
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 11,4 11,5 Webseite des British National Health Service: Stellungnahme zur Homöopathie auf der Basis des 2010 erstellten House of Commons Science and Technology Committee report on homeopathy (Link, aufgerufen am 20. Juli 2020). Originalzitat: „The review also said that the principles on which homeopathy is based are „scientifically implausible“.“
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 12,5 National Health and Medical Research Council. 2015. NHMRC Statement on Homeopathy, Canberra: NHMRC; 2015 (Link, aufgerufen am 20. September 2020). Das Dokument ist das oberste in der Liste
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 13,4 13,5 David Robert Grimes: „Proposed mechanisms for homeopathy are physically impossible“, Focus on Alternative and Complementary Therapies 17.3 (2012): 149-155. (Link zum Abstract, aufgerufen am 20. Juli 2020)
  14. 14,0 14,1 14,2 14,3 14,4 14,5 C. Cukaci, M. Freissmuth, C. Mann et al.: „Against all odds – the persistent popularity of homeopathy“, Wien Klin Wochenschr 132, 232–242 (2020) (Link, aufgerufen am 9. September 2020)
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  16. 16,0 16,1 M. Anlauf, L. Hein, H. W. Hense, J. Köbberling, R. Lasek, R. Leidl: „Complementary and alternative drug therapy versus science-oriented medicine“, GERMAN MEDICAL SCIENCE: GMS E-JOURNAL, Juni 2015 (Link, aufgerufen am 9. September 2020)
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  18. 18,0 18,1 18,2 18,3 18,4 Reisman, Samuel, Mostafa Balboul, Tashzna Jones: „P-curve accurately rejects evidence for homeopathic ultramolecular dilutions“, PeerJ 7 (2019): e6318. (Link zum Volltext, aufgerufen am 20. Juli 2020)
  19. 19,0 19,1 19,2 Antonelli M, Donelli D: „Reinterpreting homeopathy in the light of placebo-effects to manage patients who seek homeopathic care: A systematic Review“, Health Soc Care Community (2018) (Link zum Abstract, aufgerufen am 20. Juli 2020), doi:10.1111/hsc.12681
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  22. Christian Weymayr, Nicole Heißmann: „Die Homöopathie-Lüge“, Piper (2012), ISBN: 978-3492055369
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  24. Preisbeispiel: MEZEREUM C 1000 Einzeldosis für 14,50 € bei der Versandapotheke Sanicare, Stand 21. Sepember 2020 (Link, aufgerufen am 21. September 2020)
  25. Preisbeispiel: Gudjons Arsenicum Album C 1000 Einzeldosis für 13,24 € bei der Versandapotheke Medikamente per Klick, Stand 21. September 2020 (Link, aufgerufen am 21. September 2020)
  26. Artikel „Rückfall ins Mittelalter“, Spiegel, 19. Mai 1997 (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  27. 27,0 27,1 Norbert Schmacke: „Der Glaube an die Globuli“, Suhrkamp Verlag 2015, ISBN: ISBN: 978-3-518-46639-1
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  30. S. F. Sencer, T. Zhou, L. S. Freedman, J. A. Ives, Z. Chen, D. Wall, M. L. Nieder, S. A. Grupp, L. C. Yu, I. Sahdev, W. B. Jonas WB, J. D. Wallace, M. Oberbaum: „Traumeel S in preventing and treating mucositis in young patients undergoing SCT: a report of the Children’s Oncology Group“, Bone Marrow Transplantation (2012) 47, 1409 – 1411 (Link, aufgerufen am 1. Oktober 2020)
  31. P. J. F. Villas Boas, Paulo José Fortes, et al.: „Systematic reviews showed insufficient evidence for clinical practice in 2004: what about in 2011? The next appeal for the evidence‐based medicine age“, Journal of evaluation in clinical practice 19.4 (2013): 633-637 (Link zum Abstract, aufgerufen am 22. September 2020)
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  33. Webseite von Cochrane Deutschland (Link, aufgerufen am 22. September 2020)
  34. Aufgaben und Ziele des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (Link, aufgerufen am 22. September 2020)
  35. Artikel „Whataboutism: Das steckt hinter dem Begriff“ auf der Webseite von Fokus online (Link, aufgerufen am 5. Oktober 2020)
  36. Edzard Ernst, Kevin Smith: „More Harm than Good?: The Moral Maze of Complementary and Alternative Medicine“, Springer (2018), S. 61 ff, ISBN: 978-3319699400
  37. Smith, Kevin: „Homeopathy is unscientific and unethical“, Bioethics 26.9 (2012): 508-512 (PDF, aufgerufen am 26. Februar 2020)
  38. 38,0 38,1 Aussage von Prof. Claudia Witt über den fehlenden Nachweis einer Placeboüberlegenheit der Homöopathika in einem Interview mit dem Schweizer Tagesanzeiger 2015 (Link (Abonnement benötigt), aufgerufen am 22. September 2020)
  39. Philip Rowe: „Statistik für Mediziner und Pharmazeuten“, Wiley-VCH Verlag GmbH; 1. Auflage (2012), Kapitel 11, ISBN: 978-3527331192
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  41. 41,0 41,1 41,2 Mathie RT, Lloyd SM, Legg LA, Clausen J, Moss S, Davidson JR, Ford I: „Randomised placebo-controlled trials of individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis“, Systematic Reviews 2014, 3:142 doi:10.1186/2046-4053-3-142 (Link, aufgerufen am 13. September 2020)
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  45. 45,0 45,1 45,2 45,3 A. Shang, K. Huwiler-Müntener, L. Nartey, P. Jüni, S. Dörig, J.A. Sterne, D. Pewsner, M. Egger: „Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy“, Lancet. 2005 Aug 27-Sep 2;366(9487):726-32. (pdf, aufgerufen am 11. Juni 2020)
  46. Artikel „Homöopathie ist ein reiner Placeboeffekt“ von Markus C. Schulte von Drach in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Februar 2012 (Link, aufgerufen am 22. September 2020)
  47. 47,0 47,1 47,2 47,3 Deutsches Cochrane Zentrum: „Studien nach ihrer Qualität einordnen.“ (Link, aufgerufen am 3. Juni 2020)
  48. 48,0 48,1 48,2 Ulrich Berger: „Neue Evidenz für Homöopathie? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!“, Artikel auf dem Scienceblog kritisch gedacht vom 10. Dezember 2008 (Link, aufgerufen am 11. Juni 2020)
  49. Rainer Lüdtke, A. L. B. Rutten: „The conclusions on the effectiveness of homeopathy highly depend on the set of analyzed trials“, Journal of clinical epidemiology 61.12 (2008): 1197-1204 (PDF, aufgerufen am 11. Juni 2020)
  50. 50,0 50,1 Australian Government – NHMRC: CEO Statement – Release of an annotated version of the 2012 draft report „The Effectiveness of Homeopathy: an overview review of secondary evidence“, Canberra, Australia ((Link zum Volltext (dropbox, pdf), aufgerufen am 11. September 2020)
  51. Beschreibung des logischen Fehlschlusses des Rosinenpickens (Link, aufgerufen am 19. September 2020)
  52. I. R. Bell, D. A. Lewis, A. J. Brooks, G. E. Schwartz, S. E. Lewis, B. T. Walsh, C. M. Baldwin: „Improved clinical status in fibromyalgia patients treated with individualized homeopathic remedies versus placebo Rheumatology (Oxford)“, 2004 May;43(5):577-82 (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  53. 53,0 53,1 Claudia M. Witt, Rainer Lüdtke, Nils Mengler & Stefan N. Willich: „How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study“, . BMC Public Health, 8(1), 413. (2008) (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  54. S. Brien, L. Lachance, P. Prescott, C. McDermott, G. Lewith: „Homeopathy has clinical benefits in rheumatoid arthritis patients that are attributable to the consultation process but not the homeopathic remedy: a randomized controlled clinical trial“, Rheumatology (2010) doi: 10.1093/rheumatology/keq234 (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  55. 55,0 55,1 H. Frei, R. Everts, K. von Ammon, F. Kaufmann, D. Walther, S. F. Hsu-Schmitz, M. Collenberg, K. Fuhrer, R. Hassink, M. Steinlin, A. Thurneysen: „Homeopathic treatment of children with attention deficit hyperactivity disorder: a randomised, double blind, placebo controlled crossover trial“, Eur J Pediatr (2005) 164: 758–767 DOI 10.1007/s00431-005-1735-7 (PDF, aufgerufen am 18. September 2020). „Figure 2“ ist die Ergebnisgrafik der Corossover-Phase
  56. M. Heirs, M.E. Dean: „Homeopathy for attention deficit/hyperactivity disorder or hyperkinetic disorder“, The Cochrane Library (2007) (Link zum Abstract, aufgerufen am 15. März 2020)
  57. M. Frass, C. Dielacher, M. Linkesch, C. Endler, I. Muchitsch, E. Schuster, A. Kaye: „Influence of Potassium Dichromate on Tracheal Sekretion in Critically Ill Patients“, Chest 2005: 127; 936-941, DOI 10.1378/chest.127.3.936 (PDF, aufgerufen am 24. September 2020)
  58. 58,0 58,1 D. Gorski, M.D., Ph.D.: „Homeopathy in the--cringe--ICU“ auf seinem Scienceblog Respectful Insolence (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  59. Dr. Norbert Aust: „Homöopathie bei schweren Atemwegsproblemen – Studie von Frass (2005)“ auf seinem Blog Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  60. Vorstellung von David Gorski auf dem Wissenschaftsblog Science-based medicine (Link, aufgerufen am 5. Oktober 2020)
  61. D. Colquhoun: „Treating Critically Ill Patients With Sugar Pills“, Chest, 131 , 645, 2007 (PDF, aufgerufen am 24. September 2020)
  62. 62,0 62,1 Jennifer Jacobs, W. B. Jonas, M. Jimenez-Perez, D. Crothers, D.: „Homeopathy for childhood diarrhea: combined results and metaanalysis from three randomized, controlled clinical trials“, The Pediatric infectious disease journal, 22(3), 229-234 (PDF im Webarchiv, aufgerufen am 24. September 2020)
  63. Jennifer Jacobs, Luz Margarita Jiminez, Steven Gloyd, Felix Esponiza Carares, Margarita Paniagua Gaitan, Dean Crothers: „Homeopathic treatment of acute childhood diarrhoea“, Br Homeopath J 1993;82:83–6 (Link zum Abstract, aufgerufen am 25, September 2020)
  64. 64,0 64,1 64,2 Jennifer Jacobs, Stephen S. Gloyd, James L. Gale, L. Margarita Jiménez and Dean Crothers: „Treatment of Acute Childhood Diarrhea With Homeopathic Medicine: A Randomized Clinical Dual in Nicaragua“, Pediatrics May 1994, 93 (5) 719-725 (Link zum Abstract, aufgerufen am 25. September 2020)
  65. 65,0 65,1 Jennifer Jacobs, L. Margarita Jiménez, Stephen Malthouse, Elizabeth Chapman, Dean Crothers, Mary Masuk and Wayne B. Jonas: „Homeopathic Treatment of Acute Childhood Diarrhea: Results from a Clinical Trial in Nepal“, The Journal of Alternative and Complementary Medicine Vol. 6, No. 2 (2000) (PDF, aufgerufen am 25. September 2020)
  66. 66,0 66,1 Wallace Sampson, William London: „Analysis of Homeopathic Treatment of Childhood Diarrhea“, Pediatrics November 1995, 96 (5) 961-964; (Link zum Abstract, aufgerufen am 24. September 2020)
  67. Dr. Norbert Aust: „Homöopathie bei akuten Durchfallerkrankungen bei Kindern“ auf seinem Blog Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie (Link, aufgerufen am 24. September 2020)
  68. Umut Altunç, Max H. Pittler, Edzard Ernst: „Homeopathy for childhood and adolescence ailments: systematic review of randomized clinical trials“, Mayo Clin Proc. 2007 Jan;82(1):69-75 (PDF, aufgerufen am 25. September 2020), doi:10.4065/82.1.69
  69. Webseite der ARD: „Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/der ARD“ (Link, aufgerufen am 25. September 2020)


Anmerkungen und Originalzitate
  1. Originalzitat European Academies Scientific Advisory Council (EASAC), Stellungnahme zur Homöopathie: „The analysis and conclusions are based on the excellent science-based assessments already published by authoritative and impartial bodies. The fundamental importance of allowing and supporting consumer choice requires that consumers and patients are supplied with evidence-based, accurate and clear information. (…) Clinical efficacy – we acknowledge that a placebo effect may appear in individual patients but we agree with previous extensive evaluations concluding that there are no known diseases for which there is robust, reproducible evidence that homeopathy is effective beyond the placebo effect. (…) Promotion of homeopathy – we note that this may pose significant harm to the patient if incurring delay in seeking evidence-based medical care and that there is a more general risk of undermining public confidence in the nature and value of scientific evidence. (…) Advertising and marketing of homeopathic products and services must conform to established standards of accuracy and clarity. Promotional claims for efficacy, safety and quality should not be made without demonstrable and reproducible evidence.“
  2. Originalzitat Anlauf et al.: „Die von CAM-Vertretern reklamierten Heilerfolge sind in der Regel kasuistisch-anekdotischer Natur. Die Beweiskraft solcher sporadischen und subjektiven, d. h. „ungeregelten“ Beobachtungen wurde bereits von Francis Bacon (1561–1627) zu Recht in Zweifel gezogen. Sein Unbehagen gipfelte in der Forderung nach einer „geregelten Erfahrung“ (experienta ordinata), d. h. im methodischen Ansatz des geplanten Experiments. Auf diesem Grundsatz baut die moderne Evidenzbasierte Medizin auf. Gerade die auch von CAM-Vertretern hervorgehobene Individualität in der Medizin erfordert den stochastischen Ansatz. Die Behauptung „wer heilt, hat recht“ muss daher um einen methodisch sauberen Nachweis ergänzt werden, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Ursache (Behandlung) und Wirkung (Heilung) zu beweisen und der Verwechslung eines „post hoc“-Schlusses mit einem „propter hoc“-Schluss zu entgehen.“
  3. Originalzitat EASAC: Empfehlungen an die Mitgliedländer:
    „1. There should be consistent regulatory requirements to demonstrate efficacy, safety and quality of all products for human and veterinary medicine, to be based on verifiable and objective evidence, commensurate with the nature of the claims being made. In the absence of this evidence, a product should be neither approvable nor registrable by national regulatory agencies for the designation medicinal product.
    2. Evidence-based public health systems should not reimburse homeopathic products and practices unless they are demonstrated to be efficacious and safe by rigorous testing.“
  4. Originalzitat Empfehlung EASAC: „Evidence-based public health systems should not reimburse homeopathic products and practices unless they are demonstrated to be efficacious and safe by rigorous testing.“
  5. Zu den von Kritikern genannten Problemen, die mit dem Glauben an wissenschaftlich nicht haltbare Verfahren wie die Homöopathie einhergehen, zählen:
    • Möglicher Entfall oder Verzögerung wirksamer Therapien
    • Kontakt der Patienten mit unwissenschaftlichem Gedankengut, das konventionelle Medizin und Errungenschaften des Gesundheitswesens, wie etwa Impfungen, diskreditiert
    • Berührungspunkte zu anderen, dann auch schädlichen Therapien (MMS, GNM), die mit der gleichen Argumentation wie die Homöopathie beworben werden
    • Erziehung zur Dauermedikation, wenn ab dem Kindesalter schon bei jeder Bagatelle – wie dem Zahnen oder blauen Flecken – die Gabe von Globuli als notwendig zur Heilung dargestellt wird.
    Quelle: Grams, N., Oude-Aost, J., Harney, O., Aust, N., & Parsch, U. (2020). Homöopathie in der Pädiatrie – eine kritische Analyse. Monatsschrift Kinderheilkunde, 1-6. (Link zum Abstract, aufgerufen am 1. Oktober 2020)
  6. Originalzitat Spiegel zur Verankerung der Erstattungsgrundlage der besonderen Therapierichtungen: „Ursprünglich entstammen die vier Wörter einem Rechtsgutachten, das der Stuttgarter Jurist Rüdiger Zuck 1991 angefertigt hat. Bezahlt wurde es vom ‚Europäischen Verbraucher-Verband für Naturmedizin‘, einer Einrichtung der Anthroposophen, die stets beklagten, daß ihre Heileurythmie, Kunsttherapie und rhythmische Massage nicht von den Kassen bezahlt werden.
    Zuck hatte in seinem Gutachten erkannt, daß es ‚mißlich wäre‘, an ‚besondere Therapierichtungen‘ den Standard der wissenschaftlichen Medizin anzulegen. Weil die Exoten ‚in Qualität und Wirkung‘ nicht deren Stand entsprächen, bekämen sie so niemals einen Fuß in das deutsche Gesundheitssystem.
    Der Advokat wußte Rat. Der Gesetzgeber müsse eben an jedes Verfahren die ihm angemessene Meßlatte anlegen: ‚Der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse wird von den Vertretern der jeweiligen besonderen Therapierichtungen bestimmt.‘“
  7. Originalzitat Carstens-Stiftung: „Die klinische Forschung zur Homöopathie ist in der Regel eine Rechtfertigungsforschung, d.h. eine Forschung, die der kritischen wissenschaftlichen Fachwelt die Wirksamkeit homöopathischer Verdünnungen beweisen soll. Sie dient beinahe nie dazu, die Homöopathie selbst weiter zu entwickeln oder unwirksame Elemente zu eliminieren.“
  8. Originalzitat: Erklärung des Begriffs „Whataboutism“ bei Focus-Online: „Unter dem Begriff Whataboutism versteht man eine ablenkende Geprächstaktik (…).“
  9. Siehe hierzu Originalzitat aus der EASAC-Stellungnahme zur Homöopathie in Anmerkung 1.
  10. Originalzitat Linde 1997: „The results of our meta-analysis are not compatible with the hypothesis that the clinical effects of homeopathy are completely due to placebo. However, we found insufficient evidence from these studies that homeopathy is clearly efficacious for any single clinical condition. Further research on homeopathy is warranted provided it is rigorous and systematic.“
  11. Originalzitat Mathie (2014), Teil 1: „No trial was ‘A’-rated (low risk of bias overall) – i.e. none fulfilled the criteria for all seven domains of assessment.“
  12. Originalzitat Mathie (2014), Teil 3: „Medicines prescribed in individualised homeopathy may have small, specific treatment effects. […] The low or unclear overall quality of the evidence prompts caution in interpreting the findings. New high-quality RCT research is necessary to enable more decisive interpretation.“
  13. Originalzitat K. Linde (1998): „In the 19 placebo-controlled trials providing sufficient data for meta-analysis, individualized homeopathy was significantly more effective than placebo (pooled rate ratio 1.62, 95 % confidence interval 1.17 to 2.23), but when the analysis was restricted to the methodologically best trials no significant effect was seen.“
  14. Anmerkung: Es gibt noch eine weitere Veröffentlichung mit recht ähnlicher Kritik an der Shang/Egger-Metaanalyse: Rutten, A. L. B., C. F. Stolper: „The 2005 meta-analysis of homeopathy: the importance of post-publication data.“ Homeopathy 97.04 (2008): 169-177. PDF (aufgerufen am 14. Juli 2020)
    Auch hier wird die Wahl der besten und größten Studien diskutiert. Vor allem wird kritisiert, dass Shang/Egger eine Studie von Vickers zur homöopathischen Behandlung von Marathonläufern mit Muskelkater (Vickers, Andrew J., et al.: „Homeopathic Arnica 30× is ineffective for muscle soreness after long-distance running: a randomized, double-blind, placebo-controlled trial.“ The Clinical Journal of Pain 14.3 (1998): 227-231.) in ihre Betrachtung der besten und aussagekräftigsten acht Studien aufgenommen haben. Rutten/Stolper argumentieren, Marathonläufer seien im Prinzip gesund und es sei ungewöhnlich, gesunde Menschen homöopathisch zu behandeln. Deshalb hätte das Ergebnis der Arbeit von Vickers nur wenig Aussagekraft für die homöopathische Praxis und sollte nicht eingeschlossen werden. In der Folge zeigen Rutten/Stolper, dass es nach Ausschluss der Arbeit von Vickers mehrere Möglichkeiten der Datenanalyse (Wahl der Studiengröße, ab der Studien als ausreichend groß in der Endanalyse bleiben) gibt, für die die Gesamtbilanz für die Homöopathie noch Effekte über Placebo hinaus ergibt.
    Dieser Argumentation sind jedoch folgende Punkte entgegenzuhalten:
    1) Homöopathisch verdünntes Arnica ist entgegen der Darstellung von Rutten/Stolper ein häufig von Homöopathen empfohlenes Mittel bei Muskelkater.
    2) Folgt man der Argumentation von Rutten/Stolper, muss konsequenterweise dann auch das für die Homöopathie positive Ergebnis der Arbeit von Rottey (Rottey, E. E., G. B. Verleye, and R. L. Liagre:„The effects of a homeopathic remedy made of micro‐organisms in the prevention of flu. A randomised double‐blind trial in GP practices.“ Tijdschrift voor Integrale Geneeskunde 11.1 (1995): 54-8; OR = 0,77 und N = 501) mit derselben Begründung wegfallen: In dieser Studie geht es um die Vorbeugung gegen Grippesymptome. Genau die Argumente, die gegen die Berücksichtigung der Vickers-Arbeit angeführt werden, würden auch hier gelten. Fällt aber auch die Arbeit von Rottey aus der Statistik, bricht die Grundlage der Berechnungen von Rutten/Stolper zugunsten der Homöopathie in der Gesamtbilanz zusammen.
  15. OR steht als Abkürzung für „Odds Ratio“, ein Maß für die Effektstärke. Hier wird es näher erklärt.
  16. Originalzitat Cukaci et al.: „The use of homeopathy is remarkably popular. Popularity, however, is not an arbiter in a scientific discourse. In fact, the assumptions underlying homeopathy violate fundamental laws of nature. Homeopathy does not have any explanatory power and fails other criteria established for a scientific approach. Two large-scale efforts have recently documented that in spite of a plethora of clinical trials there is no evidence that homeopathic remedies have any therapeutic effect, which goes beyond that of a placebo.“
  17. Originalzitat Begleitschreiben Anne Kelso: „It must be emphasised that this is an incomplete piece of work that is not a NHMRC-endorsed report, therefore its content must be read in this context. NHMRC's usual practices of quality assurance were not applied to this document. These practices (which include methodological review, expert review, public consultation and approval from the expert committee and NHMRC's Council) can often result in significant changes to initial drafts. NHMRC strongly encourages interested members of the community to refer to the 2015 NHMRC Information Paper…“
  18. Originalzitat aus der Studie von Bell (2004): „This study was designed as a feasibility or pilot study rather than a definitive clinical trial,…“
  19. Originalzitat „Empfehlung für die Erstellung von Studienprotokollen (Studienplänen) für klinische Studien“: „Eine Pilot-Studie ist keine ‚Haupt-Studie unter erleichterten Bedingungen‘. Daher können aus dem Ergebnis einer Pilot-Studie in aller Regel keine Konsequenzen für die medizinische Praxis gezogen werden.“
  20. Begriffserklärung „multizentrische Langzeitbeobachtungsstudie“: In einer Beobachtungsstudie wird die Entwicklung der Beschwerden der in der Studie erfassten Patienten dokumentiert. Multizentrisch bedeutet, dass die Patientendaten aus mehreren Praxen, Kliniken oder medizinischen Einrichtungen in der Arbeit zusammengefasst wurden. Solche Arbeiten (auch die hier betrachtete) haben meist keine randomisierte, mehrfach verblindete Kontrollgruppe, die Placebos an Stelle der verordneten Medikation einnahm.
  21. Originalzitat C. Witt et al.: „As patients were allowed to use conventional therapies and other complementary therapies during the study period, the observed improvements cannot be attributed to homeopathic treatment alone. The aim of this study, however, was not to test the effectiveness of homeopathic drug treatment, but rather provide an unbiased representation of contemporary homeopathic health care and its outcome in routine care.“
  22. Originalzitat aus der ADHS-Studie von Frei et al.: „Children who achieved a pre-defined level of improvement then participated in a randomised, doubleblind, placebo controlled crossover trial, to study deterioration under placebo.“
  23. Angegeben wird der p-Wert der Crossover-Phase mit p = 0,0479. Ein Wert über 0,05 wäre nicht mehr statistisch signifikant.
  24. COPD = chronic obstructive pulmonary disease = chronisch-obstruktive Lungenerkrankung. Es kommt zu einer Verengung (Obstruktion) der Atemwege, die sich auch durch Medikamente nicht vollständig zurückbildet. Quelle: Informationsblatt des Lungeninformationsdienstes (externer Link, aufgerufen am 29. August 2020)
  25. Originalzitat D. Gorski, M.D., Ph.D.: „Homeopathy in the--cringe--ICU“ auf seinem Scienceblog Respectful Insolence: „it’s nothing more than a very questionable study in which it is unclear whether the treatment and control groups were truly comparable.“
  26. Originalzitat D. Colquhoun: „It is one thing to tolerate homeopathy as a harmless 19th century eccentricity for its placebo effect in minor self-limiting conditions like colds. It is quite another to have it recommended for seriously ill patients. That is downright dangerous.“
  27. Originalzitat Sampson und London: „The article purports to show a statistically significant difference favoring the treatment group over the controls. The report has faults of 1) purpose, 2) method, 3) diagnosis and treatment selection, 4) results interpretation, and 5) authors' editorial comments. The reported difference between treatment and control groups are of dubious significance. “