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Krankenkassen

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Der Artikel befasst sich mit dem Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und deren kostenfreien oder kostenpflichtigen Mehrleistungen andererseits, und hier insbesondere mit homöopathischen Behandlungen und Präparaten, und es werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und privatrechtlichen Grundlagen dafür erklärt, die dies möglich machen.
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<!-- TXT:Der Artikel listet die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Homöopathie und beschreibt die gesetzlichen Sonderregelungen hierzu.@-->Der Artikel befasst sich mit dem Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und deren kostenfreien oder kostenpflichtigen Mehrleistungen andererseits, und hier insbesondere mit homöopathischen Behandlungen und Präparaten, und es werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und privatrechtlichen Grundlagen dafür erklärt, die dies möglich machen.
  
 
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Version vom 5. Dezember 2020, 22:20 Uhr

Der Artikel befasst sich mit dem Unterschied zwischen medizinisch notwendigen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland einerseits und deren kostenfreien oder kostenpflichtigen Mehrleistungen andererseits, und hier insbesondere mit homöopathischen Behandlungen und Präparaten, und es werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und privatrechtlichen Grundlagen dafür erklärt, die dies möglich machen.


Gesetzliche Grundlagen

Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt:

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.[1]
Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.[2]

Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, nennt man IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen). Diese sind von den Versicherten privat zu bezahlen. Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Pflichtleistungen dürfen die Krankenkassen seit 2012[3] auch Mehrleistungen anbieten, die in den Satzungsregelungen der jeweiligen Krankenkasse festgelegt sind. Das sind beispielsweise:

  • Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B oder Typhus
  • Rufbereitschaft Hebamme
  • Haushaltshilfe
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Homöopathische Behandlungen und Präparate

Es gibt bei diesen Satzungsleistungen sinnvolle (z. B. Schutzimpfungen), aber auch solche ohne medizinischen Nutzen, wie z. B. homöopathische Präparate, deren Wirksamkeit als nicht gegeben angesehen werden kann[4] bzw. die nur in gleicher Größenordnung wie der Placebo-Effekt wirken. Einige Krankenkassen haben sich aus Wettbewerbsgründen dennoch entschieden, Leistungen ohne Nutzen zu bezuschussen. So schreibt z. B. die Siemens-Betriebskrankenkasse auf ihrer Homepage über die Motivation zur Bezuschussung:

Anhand zahlreicher Kundenrückmeldungen sehen wir, dass viele Kunden seit Jahren gute Erfahrungen mit Homöopathie machen. Dementsprechend wünschen sich Kunden diese alternative Behandlungsmethode auch von ihrer Krankenkasse. Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen (Evidenz) – die wir üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen – ist Homöopathie als besondere Therapierichtung nicht grundsätzlich von der Erststattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.[5]

Im Verlauf einer öffentlichen Diskussion mit der Techniker Krankenkasse (TKK), einer der beiden größten Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland[6] gab diese ebenfalls an, dass ihr „kein Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie“ vorläge und, wie auch andere Kassen, dass die Erstattung homöopathischer Behandlungen und Präparate vorwiegend Marketing- und Wettbewerbsgründe habe.[7][8] Obwohl sowohl das SGB V wie auch das Arzneimittelgesetz wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise für die Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungen fordern, nehmen sie seit 1997 im Rahmen des Binnenkonsens die sogenannten Besonderen Therapierichtungen davon aus.[9]

Übersicht: Leistungen zur Homöopathie

Inhalt und Umfang der Erstattungen für homöopathische Leistungen sind unterschiedlich.

Die Krankenkassen bezahlen homöopathische Leistungen in der Regel direkt an den homöopathisch tätigen Arzt. Abgerechnet wird ganz einfach über die Chipkarte.

Die meisten Krankenkassen bieten die Erstattung pseudomedizinischer Leistungen an. Nur fünf Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Leistungen explizit nicht an oder erwähnen sie auf ihren Webseiten nicht (Stand Juli 2019). Viele Krankenkassen weisen auf ihrer Homepage ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hin. Viele geben auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird, wenn folgende Punkte erfüllt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben müssen, der Hinweis auf den DZVhÄ fehlt aber.

Einige Krankenkassen machen ungenaue Aussagen, z. B. dass die Erstattung von Homöopathie „nicht ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen Arzneimittel, meistens bis zu 100,- Euro/Jahr.

Die folgende Übersicht enthält nur Kassen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, also keine Betriebskrankenkassen, die nur für Mitarbeiter offen stehen. In diese Kategorie fällt beispielsweise die Daimler BKK, die Homöopathie erstattet und auf ihrer Webseite auch auf ihre Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweist.[10]


Krankenkassen, die auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen

Die folgenden Krankenkassen weisen (Stand: Juli 2019) auf ihrer Homepage ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hin:

Krankenkassen, die auf die Zusammenarbeit mit dem DZVhÄ hinweisen

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
actimonda krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Ja Sie können Homöopathie ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Das macht ein spezieller Homöopathie-Vertrag möglich. (…) Das geht bei Kassenärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie. Auch bei Kassenärzten, die ein Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben, ist diese Chance gegeben. (…) Der Vertrag beinhaltet die wichtigen Anamnesen und Beratungen. (…) Ihre actimonda beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen gerne an den Kosten für homöopathische Arzneimittel.
atlas BKK ahlmann 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die atlas BKK ahlmann hat für ihre Kunden einen Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen. (…) Welche homöopathischen Leistungen können mit der Kundenkarte abgerechnet werden? Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Homöopathische Arzneimittel
Audi BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Nein Ja Nein Ja Die Audi BKK bietet ihren Kunden die sanfte Behandlungsmethode der Homöopathie bei speziell ausgebildeten Ärzten an, die ein Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben. Zur Versorgung zählen die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln, nicht jedoch die Kosten für das Arzneimittel.
BAHN-BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Gemeinsam mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. haben wir eine berufsgruppenübergreifende Versorgungsstruktur geschaffen. Bei unseren Vertragsärzten können Sie kostenfrei folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Homöopathische Erstuntersuchung (…) Homöopathische Analyse (…) Homöopathische Folgeuntersuchung (…) Homöopathische Beratung (…) In akuten Fällen zahlen wir Ihre homöopathische Behandlung in sieben bundesweit zugelassenen Akut-Kliniken.
BERGISCHE Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Ja Indirekt Ja Nein Nein Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutschen Zentralvereins homöopathische Ärzte e. V. (DZVhÄ). (…) Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse und Beratung (…) Folgeanamnese
Bertelsmann BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Ein alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen Homöopathie. Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Teilnehmende Ärzte bieten Ihnen die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese.
BIG direkt gesund 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BIG hat einen integrierten Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen. (…) Die BIG unterstützt die Homöopathie als alternative Heilmethode gezielt und bietet Ihnen die folgenden Leistungen auf diesem Gebiet: Erstanamnese (…), homöopathische Analyse (…), Repertorisation (…), Folgeanamnese (…), homöopathische Beratung
BKK Diakonie 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Eine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung möglich. Teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe können Sie über die Arztsuche der DZVhÄ finden. (…) Inhalte der Leistung: Erstanamnese, Analyse, Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung, Beratung in der Apotheke
BKK EUREGIO 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Sie erhalten bei den teilnehmenden Vertragsärzten – diese verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) – folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung: Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl, Homöopathische Analyse und Beratung
BKK exklusiv 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen (…) Sie erhalten (…) folgende ärztliche Leistung der BKK exklusiv: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung (…) Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
BKK Faber-Castell & Partner 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag (IGV) abgeschlossen. Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK Freudenberg 24. Juli 2019 Link Ja Ja Indirekt Ja Nein Nein Sie suchen einen teilnehmenden Arzt? Diesen finden Sie auf der Seite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH. Im Einzelnen kann der Arzt folgende Leistungen abrechnen: homöopathische Erstanamnese (…) Repertorisation (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK HERKULES 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten und bietet einen Vertrag zur Homöopathieversorgung, den Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossen hat. (…) Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Versichertenkarte zu unseren Lasten behandeln.
BKK HMR (BKK Herford Minden Ravensberg) 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Um Ihnen diese Leistungen zu ermöglichen, haben wir einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen. (…) Leistungen der BKK HMR im Überblick: Homöopathische Erstanamnese, Homöopathische Analyse, Repertorisation, Homöopathische Folgeanamnese, Homöopathische Beratung
BKK Linde 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der Arzt/Ärztin die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sein. Teilnehmende Ärzte sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen und Qualitätszirkeln des DZVhÄ teilzunehmen. Sie erhalten Behandlungen der klassischen Homöopathie ohne Zuzahlung.
BKK Pfalz 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Ja Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband… (…) Homöopathie-Leistungen: Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK ProVita 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Ja Die BKK ProVita hat deshalb mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH einen Vertrag über die ärztliche Versorgung mit klassischer Homöopathie abgeschlossen. Unsere Leistungen für Homöopathie beinhalten: (…) Erstanamnese (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK Public 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja „dafür qualifizierte Ärzte“ Nein Nein Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.
BKK Scheufelen 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Ja …Vertrag zwischen der BKK Scheufelen und der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). (…) Versicherte der BKK Scheufelen können an dem Vertrag teilnehmende Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen dürfen, zu folgenden Leistungen in Anspruch nehmen: (…) Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese
BKK Technoform 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Die BKK Technoform hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZHAE) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag geschlossen (…). Sie erhalten in diesem Vertragsmodell folgende Leistungen: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung
BKK VBU 24. Juli 2019 Link PDF Ja Ja Ja, im Flyer Nein Nein Ja Um die Qualität zu sich ern, ist die BKK·VBU dem Vertrag des Deutsch en Zentralvereins Homöopath isch er Ärzte e.V. (DZVhÄ) und des Deutsch en Apoth ekerverbands e.V. (DAV) beigetreten. (…) Wir übernehmen die vollen Kosten für die homöopathische Behandlung (…): Erstanamnese (…) Repertorisation (…) homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung in der Apotheke (…) Anwendung homöopathischer Arzneimittel: unbegrenzt
BKK VerbundPlus 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Dafür hat die BKK VerbundPlus für Ihre Versicherten einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. geschlossen. (…) Im Rahmen des Vertrages sind dann folgende ärztliche Leistungen kostenlos: : Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
BKK Wirtschaft & Finanzen 24. Juli 2019 Link Ja Ja Indirekt Ja Nein Ja Die BKK W&F übernimmt bei jedem zugelassenen Vertragsarzt, der der Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DVZhÄ) ist und in unseren Listen geführt ist, folgende Leistungen ohne Eigenbeteiligung: Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…) Arzneiauswahl (…) homöopathische Analyse und Beratung
BKK ZF & Partner 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja „qualifizierte Kassenärzte und Apotheken“ Nein Nein Um Ihnen ein breites Leistungsspektrum anbieten zu können, haben wir mit qualifizierten Kassenärzten und Apotheken einen Homöopathie-Vertrag abgeschlossen. (…) Sie können zugelassene Ärzte auch online auf der Website des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte finden.
Continentale BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Indirekt („teilnehmende Vertragsärzte“) Ja Nein Nein Wir übernehmen die Behandlungskosten für die Erst- und Folgeanamnesen, wenn ihr Arzt eine spezielle Zusatzausbildung Homöopathie absolviert hat und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte angehört.
energie-BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind.
Heimat Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein In unserer Arztsuche, die regelmäßig aktualisiert wird, sind alle Ärzte aufgeführt, die dem Homöopathievertrag zwischen der Heimat Krankenkasse und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) beigetreten sind.
Inhalte der Leistung: Erstanamnese (…) Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung beim Arzt (…) Beratung in der Apotheke
Knappschaft 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Er­stana­mne­se (…) ho­möo­pa­thische Ana­ly­se (…) Re­per­to­ri­sa­ti­on (…) ho­möo­pa­thi­sche Be­ra­tung (…) Fol­geana­mne­se
mhplus Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja („natürliche Behandlungsmethode“) Bereits im September 2005 konnte die mhplus mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Vertrag abschließen, der für den gesamten Einzugsbereich der mhplus gilt. Leistung: (…) Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Homöopathische Analyse (…) Folgeanamnese (…) Beratung
R+V Betriebskrankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein …haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. (…) Welche homöopathischen Leistungen werden erstattet? (…) Erstanamnese (…) Folgeanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Arzneiauswahl/Repertorisation (…) Beratung
SECURVITA Krankenkasse 24. Juli 2019 PDF Ja Ja Ja Ja Nein Nein Voraussetzung ist lediglich, dass Ihr behandelnder Arzt die Zusatzbezeichnung Homöopathie trägt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms desDeutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)ist. (…) Lästige Privatrechnungen für Erst-und Folgeanamnesen oder homöopathische Beratungen gehören der Vergangenheit an.
SKD BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Ja Link …dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen haben, übernehmen wir ganz unbürokratisch die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie – (…) Erstanamnese (…) homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Folgeanamnesen und Beratungen
Techniker Krankenkasse (TK) 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Nein Nein Nein Über­nehmen Sie die Kosten für homöo­pa­thi­sche Behand­lun­gen? Ja, das tun wir. Und zwar für: Erst- und Folgeanamnese, homöopathische Analyse, Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Vorausgesetzt, Ihr Arzt nimmt an unserem speziellen Vertrag teil.
Online finden Sie auf der Internetseite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte eine Gesamtliste aller teilnehmenden Ärzte.
TUI BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja „dafür qualifizierte Ärzte“ Nein Nein Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.
WMF BKK 24. Juli 2019 Link Ja Ja Ja Ja Nein Nein Dieses Angebot basiert auf einem besonderen Vertrag mit spezifisch ausgebildeten Ärzten. (…) Zur Wahl stehen Ärzte, die entweder die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte erworben haben. (…) Die Leistungen im Einzelnen: Erst-Anamnese (…) Repertorisation (…) Analyse (…) Folge-Anamnese (…) Beratung


Krankenkassen, die unter konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten

Diese Krankenkassen (Stand: Juli 2019) geben auf ihrer Homepage an, dass Homöopathie erstattet wird, wenn einer der Punkte Erstanamnese, Folgeanamnese oder Fallanalyse/Repertorisation und Beratungen erfüllt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie haben müssen, der Hinweis auf den DZVhÄ fehlt aber.

Krankenkassen, die unter konkreten Bedingungen Homöopathie erstatten

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Bremen/Bremerhaven 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein, aber vage Formulierung Wir erstatten Ihnen im Rahmen unseres Programms „750 Euro plus“ 80 Prozent der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“.
AOK Hessen 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein; dafür Hinweis
auf fehlende wissenschaftliche Nachweise
Bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für Homöopathie mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen. (…) Wir bieten unseren Versicherten die Kostenübernahme für eine homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese.
AOK Plus 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein; dafür Hinweis
auf fehlende wissenschaftliche Nachweise
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt, der über eine Homöopathie-Zusatzqualifikation verfügt.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein Erfolgt die Behandlung bzw. Verordnung durch einen Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation, beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland pro Jahr mit 75 € an der Behandlung und mit 25 € an den homöopathischen Arzneimitteln.
BARMER GEK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein; knapper Hinweis
auf fehlende wissenschaftliche Anerkennung
Die homöopathische Behandlung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Barmer bietet hierzu Ihren Versicherten bundesweit einen Vertrag mit hochqualifizierten homöopathisch tätigen Ärzten.
BKK Achenbach Buschhütten 24. Juli 2019 Link Ja Nein „ausgewählte Vertragsärzte“ Nein Unklar Ja Bei ausgewählten Ärzten können Sie sich als Versicherter unserer BKK homöopathisch behandeln lassen. Wir bitten Sie, vor Behandlungsbeginn mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir können Ihnen dann die Vertragsärzte in Ihrer Umgebung nennen und weitere Informationen zum Ablauf geben.
BKK DürkoppAdler 24. Juli 2019 Link Video Link Ja Indirekt im Video Nein Vage Unklar Vage Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen.
Alternative Arzneimittel - max. 50 Euro: Die BKK DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie
BKK firmus 24. Juli 2019 Link Ja Nein „geschlossene Kooperation“ Nein Nein Nein Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern.
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 24. Juli 2019 PDF Ja Nein, nur über Diplom und Arztsuche „Zusammenarbeit“ Ja Nein Nicht explizit, aber vage Beschreibung Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung übernehmen wir die Kosten für folgende Leistungen: Homöopathische Ersterhebung (…), Homöopathische Analyse (…), Repertorisation(…). Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets erstatten wir Ihnen die Kosten für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Jahr.
BKK Mobil Oil 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein Die Kosten für homöopathische Behandlungen können wir übernehmen, wenn diese bei einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erfolgt.
BKK PFAFF 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Nein Ja Im Info-Flyer „Homöopathie“: „Die folgenden homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte (…): Homöopathische Erstanamnese (…) Homöopathische Analyse (…) Repertorisation (…) Homöopathische Folgeanamnese (…) Homöopathische Beratung (…) Nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 120 Euro im Kalenderjahr im Erstattungsverfahren“
BKK SBH 24. Juli 2019 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Nein Nein Nein Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen – und dies ohne Zuzahlung (…). Kontaktdaten teilnehmender Ärzte erhalten Sie auf Anfrage oder über www.bkk-sbh. de
BKK VDN 24. Juli 2019 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Nein Nein Ja Sie können Behandlungen mit klassischer Homöopathie über Ihre Versichertenkarte nutzen. Diese Leistung bieten wir Ihnen bei teilnehmenden Vertragsärzten mit Unterstützung durch Apotheken an.
BKK Werra-Meissner 24. Juli 2019 Link Ja Nur über Link zur Arztsuche Nein „zugelassene Homöopathen“ Nein Ja Die Erstanamnese steht für den Homöopathen daher an erster Stelle. Durch eine ausführliche Befragung, wird er Sie und Ihre Beschwerden genaustens kennenlernen und ist eine sehr gute Ergänzung zur klassischen Schulmedizin. (…) Heilpraktiker - bis zu 60 Euro für Ihre Behandlungen
BKK24 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja „speziell ausgebildete“ Ärzte Nein Nein Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen. (…) Die BKK24 übernimmt die Kosten für: Die homöopathische Erstanamnese. Die Repertorisation. Folgeanamnesen. Homöopathische Analysen und Folgeberatungen. (…) Als Extraleistung bezuschussen wir Arzneimittel für Homöopathie und Anthroposophie mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr
Bosch BKK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Nein Nein Versicherte der Bosch BKK können einen Arzt mit der Zusatzausbildung Homöopathie aufsuchen. Die Bosch BKK übernimmt die Anamnesekosten: Erstanamnese 80 Euro (bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro). Folgeanamnese 31 Euro.
DAK Gesundheit 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Nein Nein Ihr Vertragsarzt hat sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen? Dann übernehmen wir einen Teil der Leistung. Legen Sie Ihrem Arzt einfach die elektronische Gesundheitskarte vor. Die DAK-Gesundheit bezuschusst außerdem alternative Arzneimittel mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr.
HEK - Hanseatische Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Nein „teilnehmende Ärzte“ Nein Nein Nein Damit Sie sich ganzheitlich behandeln lassen können, stehen Ihnen bundesweit rund 1.400 teilnehmende Ärzte zur Verfügung. Bei diesen übernehmen wir zum Beispiel die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und Analyse.
IKK Brandenburg und Berlin 24. Juli 2019 Link PDF Ja Nur über Link zur Arztsuche Ja Ja Nein Ja, im Flyer IKK-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie von der Krankenkasse bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. Hierfür wählen interessierte Patienten zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit mit der IKK anbietet.
IKK classic 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Nein Ja Wir erstatten die Kosten für die homöopathische Erst- beziehungsweise Folgeanamnese. Analyse, Beratung sowie Auswahl der Arzneien (durch Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild) gehören außerdem zu unseren Leistungen. Die IKK classic übernimmt die Kosten für homöopathische Arzneimittel – bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
IKK gesund plus 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein, aber pseudo-
wissenschaftliche Beschreibung
Die Behandlung mit Homoöpathie ist vertraglich festgelegt. Das bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt oder Bremen in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homoöpathischen Behandlungen.
IKK Südwest 24. Juli 2019 Link Ja DZVhÄ als einer mehrerer Links, die bei der Arztsuche unterstützen Nein „qualifizierte Leistungserbringer“ Nein Nein, Hinweis auf fehlenden Wirksamkeits-
nachweis
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr für folgende Leistungen die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl, Folgeanamnese und Beratung
Novitas BKK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Nein Nein Nein Wir bieten Ihnen umfassende homöopathische Leistungen, vor allem Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. (…) Hauptbedingung: Die Leistungen werden durch einen Kassenarzt erbracht, der seinerseits Partner des entsprechenden Homöopathievertrages ist
pronova BKK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Nein Nein Nein Die pronova BKK nimmt an sogenannten Selektivverträgen "Klassische Homöopathie" teil und kann damit die Behandlungskosten für ärztliche Homöopathie übernehmen. (…) Diese beinhalten in der Regel eine umfassende Erstanamnese (…) notwendige Folgeanamnesen (…) bei Bedarf kürzere homöopathische Beratungen
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Nein Nein, Hinweis auf fehlende Nachweise
zur Wirksamkeit
Um Sie ganzheitlich zu behandeln, haben wir bundesweit ein hochwertiges homöopathisches Programm ins Leben gerufen. Daran nehmen über 1.200 ausgebildete Schulmediziner mit einer zusätzlichen Ausbildung als Homöopath teil.
Leistung: Erstanamnese (…) Repertorisation (…) Folgeanamnese (…) Beratung (…) Leistungen der Apotheke
VIACTIV Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Nein Nein Ja Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen.


Krankenkassen mit sehr vagen Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie

Bei diesen Krankenkassen (Stand: Juli 2019) gibt es schwammig formulierte Aussagen, z.B. dass die Erstattung von Homöopathie „nicht ausgeschlossen“ sei. Manche erstatten lediglich die homöopathischen Präparate, meistens bis zu 100,- Euro/Jahr.

Krankenkassen mit sehr vagen Hinweisen zur Erstattung der Homöopathie

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Baden-Württemberg 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Ja Ja Frei verkäufliche, alternative Arzneimittel: 200 Euro

Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen.

AOK Bayern 24. Juli 2019 Link Ja Nein Ja Ja Ja Ja Wir beteiligen uns an den Kosten für homöopathische Arzneimittel, wenn Sie von einem Vertragsarzt mit homöopathischer Zusatzqualifikation verordnet wurden.
AOK Niedersachsen 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Nein Nein Homöopathie ist im Programm für Mehrleistungen zusammen mit anderen Angeboten, für die in der Summe gilt: „Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag für alle Mehrleistungen zusammen ist auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.“
AOK Nordwest 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Nein Ja Ja Die AOK NORDWEST übernimmt für Sie 80 % der Kosten (maximal 500 Euro im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets) für Naturarzneimittel. Voraussetzung ist, dass diese nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie von einem Arzt per Privatrezept verschrieben wurden.
AOK Rheinland/Hamburg 24. Juli 2019 Link Vage Nein Nein Nein Nicht angegeben Nein Die Homöopathie wird nur im Rahmen des Angebots „Gesundheitskonto“ erwähnt: „Beim Gesundheitskonto können Sie von zahlreichen Gesundheitsleistungen profitieren. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aus dem Gesamtangebot von über 50 Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Alternative Medizin: Osteopathie, Homöopathie beim Vertragsarzt, Chiropraktik, Massagen…“
AOK Sachsen-Anhalt 24. Juli 2019 PDF Vage Nein Nein Nein Keine Angaben Nein Keine Erwähnung der Homöopathie direkt; aber im Zusatztarif AOK-NaturPRIVAT werden die besonderen Therapierichtungen als erstattungsfähig bezeichnet: „Erstattungsfähig sind folgende Leistungen: (…) die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“
BKK Melitta plus 24. Juli 2019 Link Nein Nein Nein Nein Ja Ja Erstattet werden die „Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel zu 100 % bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro je Kalenderjahr und Versicherten“
BKK Textilgruppe Hof 24. Juli 2019 Link Unklar Nein Nein Nein Unklar Nein Die Webseite beinhaltet keine Angaben zur Homöopathie; im Geschäftsbericht von 2017 wird jedoch die Erstattung der Homöopathie erwähnt: Wir freuen uns, auch weiterhin unsere satzungsbasierten Extras anbieten zu können, die weit über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, darunter (…) Homöopathie, …
hkk Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Nein Ja Ja Die hkk erstattet ihren Kunden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt kalenderjährlich 100 Euro für folgende Leistungen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind.
KKH Kaufmännische Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Link Ja, im Bonusprogramm Nein Nein Nein Nein Nein Es ein Bonusprogramm angeboten, bei dem man über „gesundheitsbewusste Maßnahmen“ Geldprämien oder Leistungen aus einem „Gesundheitsbudget“ erhalten kann. Im Rahmen des letzteren wird auch die Homöopathie als mögliche Leistung genannt, jedoch ohne weitere Angaben.
Salus BKK 24. Juli 2019 Link Ja Nein Nein Ja Ja Vage Sind Verordnungen homöopathischer Arzneien bei der Salus BKK möglich? Soweit Sie den Arzneimittelrichtlinien entsprechen, können Sie zu Lasten der Salus BKK verordnet werden. Vorausgesetzt der Vertragsarzt führt die Zusatzbezeichnung „Homöopathie oder Naturheilverfahren“.
Schwenninger Krankenkasse 24. Juli 2019 Link Ja, nur bei Kindern Nein Nein Nein Ja, nur bei Kindern Nein Die Schwenninger übernimmt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen, auch verschreibungsfreie Medikamente. Darunter fallen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel


Krankenkassen, die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie geben oder diese explizit ausschließen

Bei diesen Krankenkassen (Stand: Juli 2019) ist auf ihrer Homepage kein Hinweis auf Erstattung von homöopathischen Leistungen zu finden:

Krankenkassen, die keine Hinweise zur Erstattung von Homöopathie angeben

Kasse Letzter Abruf Link Erstattung? Hinweis
auf
DZVhÄ?
Hinweis auf
(Selektiv-)
Vertrag?
Hinweis auf
erforderliche
Zusatz-
qualifikation?
Nur Erstattung der Arzneien? Homöopathie als Naturheilkunde dargestellt? Hinweis bzw. Zitat aus dem Link
AOK Nordost 24. Juli 2019 Link Nein Auf der Webseite der AOK Nordost finden sich keine Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung
BKK Akzo Nobel Bayern 24. Juli 2019 Link Nein Seit 1. Januar 2019 explizit keine Erstattung der Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie mehr
Debeka BKK 24. Juli 2019 Link Nein Die Homöopathie wird nirgends in den Broschüren für Leistungen und Mehrleistungen erwähnt
IKK Nord 24. Juli 2019 Link Nein Auf der Webseite der IKK Nord finden sich keine Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung
SIEMAG BKK 24. Juli 2019 Link Nein Auf der Webseite der SIEMAG BKK finden sich keine Hinweise auf die Homöopathie oder ihre Erstattung


Selektivverträge

Selektivverträge werden zwischen einzelnen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bei der Ausgestaltung des Kollektivvertrages mitwirken, der für alle Krankenkassen und Leistungserbringer flächendeckend gilt, sind an Selektivverträgen nicht beteiligt. Ursprünglich waren die Selektivverträge für chronisch Kranke vorgesehen (Disease-Management-Programme), mittlerweile gibt es für viele Verfahren und Leistungen solche Verträge. Die Vergütung für Leistungen aus den Selektivverträgen erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung (Budget).[11]

Es haben sich auf dem Gesundheitsmarkt viele sogenannte Managementgesellschaften etabliert, die die Lobbyarbeit für derartige Vertragsabschlüsse übernehmen. Im Falle der Homöopathie ist das die Managementgesellschaft des DZVhÄ mbH.[12] Zur Zeit haben ca. 1500 Ärzte (v. a. Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Frauenärzte und Internisten) mit den Krankenkassen einen Selektivvertrag für Homöopathie.

Patienten müssen sich in der Regel für einen Selektivvertrag entscheiden. So ist beispielsweise bei der Barmer Ersatzkasse die gleichzeitige Teilnahme an einem Hausarztvertrag (einer anderen Form eines Selektivvertrages) nicht möglich.[13]

Arzneimittel

Damit Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen, muss deren Wirksamkeit nachgewiesen und müssen sie zugelassen worden sein – normalerweise. Es gibt im Arzneimittelgesetz[14] jedoch drei Ausnahmen:

  • Homöopathie
  • Anthroposophie
  • Phytotherapie

Dieses Konstrukt nennt sich Besondere Therapierichtungen und beruht auf dem im Gesetz definierten Binnenkonsens. Deswegen ist bei Homöopathika nur eine Registrierung ohne einen Wirksamkeitsnachweis unter den üblichen Bedingungen der Medizin nötig. Diese Regelung ermöglicht es den Krankenkassen, Homöopathie und Homöopathika auch ohne Wirksamkeitsnachweis zu erstatten.

Homöopathische „Arzneimittel“ aus der Apotheke muss der Patient erst einmal selbst zahlen, bekommt dann aber unter Vorlage des Rezeptes und der Rechnung das Geld von seiner Krankenkasse erstattet.

Diese Praxis stellt insofern eine Besonderheit dar, da seit 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Bis dahin wurden alle Medikamente, die ein Arzt verordnet hatte, anstandslos von den Krankenkassen bezahlt. Dazu gehören z. B. Schmerzmittel bis zu einer bestimmten Dosierung, schleimlösende Medikamente bei chronisch Lungenkranken, Mund- und Rachentherapeutika bei Entzündungen und andere hilfreiche Arzneimittel.

Bei den Homöopathika wird eine Ausnahme gemacht, obwohl sie ebenfalls nicht verschreibungspflichtig sind.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Die Krankenkassen stellen den Versicherten die genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (SGB V § 12)[2] zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.[15] Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ sind dabei indes nicht ausgeschlossen.

Dieses gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot wird in Bezug auf die Homöopathie derzeit von den Krankenkassen nicht eingehalten, denn es wird Geld für Leistungen ausgegeben, deren Wirkung über den Placeboeffekt nicht hinausgeht. Aus diesem Grund hatten sich die auf dem 100. Deutschen Ärztetag (Mai 1997) anwesenden Ärzte auch explizit gegen den Zugang der Besonderen Therapierichtungen zu den Leistungen des Sozialversicherungssystems ausgesprochen:

In letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Veränderungen ermöglichen sämtlichen Gruppierungen unkonventioneller Heilverfahren auf der Ebene der von ihnen reklamierten Binnenanerkennung in großem Umfang diagnostische und therapeutische Verfahren den Leistungen des Sozialversicherungssystems zugänglich zu machen.

Diese Verfahren halten einer Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit nicht stand und sprengen somit die Grenzen des ohnehin bis an den Rand der Leistungsfähigkeit strapazierten Sozialversicherungssystems. Es wird nicht verkannt, daß ein Teil der Bevölkerung sich zu dieser Art Diagnostik und Therapie hingezogen fühlt. Die Finanzierung dieser Wünsche kann jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wenn man nicht die Grundlagen einer wissenschaftlich orientierten Medizin in Frage stellen will.

Die deutsche Ärzteschaft fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die (...) in letzter Minute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Veränderungen im SGB V ersatzlos zu streichen.[16]

Selbst Claudia Witt, Professorin für Komplementärmedizin an der Uni Zürich, kommt nach Auswertung von Versorgungsstudien zu dem Schluss:

Es konnte nicht gezeigt werden, dass homöopathische Arzneimittel besser wirken als Placebo.[17]

Auch das Argument, die Krankenkassen könnten Geld sparen, wenn Patienten zum Homöopathen gingen, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie eine Arbeitsgruppe der Uni Zürich festgestellt hat. Daten von 44.550 Patienten wurden ausgewertet: Die Gesamtkosten lagen in der Homöopathiegruppe nach 18 Monaten höher (im Mittel bei 7.207 EUR) als in der Vergleichsgruppe (5.857 EUR). Das galt für alle Diagnosen.[18]



Quellen- und Literaturangaben
  1. SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  2. 2,0 2,1 SGB V § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  3. GKV Versorgungsstrukturgesetz (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  4. vgl. u.a. Homöopedia-Artikel Nürnberger_Kochsalzversuch, Münchner Kopfschmerzstudie, Systematische Reviews zur Homöopathie - Mathie (2014) und Systematische Reviews_zur_Homöopathie - Shang (2005)
  5. Webseite der SBK (Link, aufgerufen am 07.08.2019)
  6. „Gesetzliche Krankenversicherung: Techniker Kasse ist erstmals größer als die Barmer“ in: Spiegel Online vom 14.01.2014 (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  7. „Kassenstreit: Homöopathie wird erstattet - die neue Brille nicht“ auf Spiegel Online am 14.12.2017 (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  8. „Warum immer mehr Krankenkassen Globuli zahlen, obwohl sie nichts bringen“ auf bento am 27.04.2018 (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  9. „Rückfall ins Mittelalter“ in Der Spiegel vom 19.05.1997, (Onlineversion, aufgerufen am 04.08.2019)
  10. Hinweise zur Homöopathie auf der Webseite der Daimler BKK (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  11. AOK Bundesverband, Lexikon: Selektivvertrag/Bereinigung der Gesamtvergütung (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  12. Webseite der Managamentgesellschaft des DZVhÄ (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  13. Vertragsbedingungen der Barmer GEK (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  14. Arzneimittelgesetz (Link, Zugriff am 04.08.2019)
  15. SGB V § 2 Leistungen (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  16. Protokoll des 100. Deutschen Ärztetages 1997 (PDF, aufgerufen am 04.08.2019)
  17. Schweizer Tagesanzeiger, 25.06.2015: „Ist das bei Chirurgen so anders?“, Interview von Felix Straumann mit Claudia Witt (Link, aufgerufen am 04.08.2019)
  18. J. K. Ostermann, T. Reinhold, C. M. Witt: "Can Additional Homeopathic Treatment Save Costs? A Retrospective Cost-Analysis Based on 44500 Insured Persons"; July 2015 in: PLoS ONE 10(7): e0134657. doi:10.1371/journal.pone.0134657 (Link, aufgerufen am 04.08.2019)